Vorsicht ist geboten, wenn es wegen eines Haustürgeschäfts klingelt. Foto: Jungkind

Verkäufer versucht Blindenware an den Mann zu bringen. Verbände warnen im Internet.

Calw - Geschäfte an der Haustür abschließen – davor warnen Polizei und Verbraucherschützer immer wieder.  Denn die Verkäufer stehen nicht selten unter dem Verdacht des Betruges. Auch Calw scheint von solchen Machenschaften nicht verschont zu bleiben.

Eigentlich klingt es harmlos: Anfang der Woche klingelt ein Vertreter an der Haustür des Calwer Gemeinderats Florian Fuchs. Sein Anliegen: Blindenware verkaufen – also Produkte, die in Blindenwerkstätten hergestellt werden. Fuchs erklärt ihm, das er nichts kaufen möchte. Klaglos verschwindet der Mann wieder. Aufdringlich oder unverschämt sei der Verkäufer auch nicht gewesen. Trotzdem – irgendwas kommt Fuchs komisch vor. Und tatsächlich: Schon eine kurze Recherche im Internet fördert Warnhinweise diverser Blindenverbände zu Tage, bei Haustürgeschäften solcher Art vorsichtig zu sein.

Handelte es sich bei dem Mann an der Tür also um einen Betrüger, der Fuchs über den Tisch ziehen wollte? Das bleibt erst mal offen. Rechtlich lässt sich derzeit auf jeden Fall nichts machen, erklärt Matthias Rehfuß: "Leider sind die Informationen bislang etwas ›dünn‹, um eine Einschätzung treffen zu können", erklärt der Calwer Ordnungsamtsleiter aus. Sollte es sich jedoch "um eine Betrugsmasche handeln, wäre das Polizeirevier Calw sachlich und örtlich zuständig", führt Rehfuß weiter aus.

Doch wie kann man sich vor Betrug schützen? Auskunft darüber gibt der  Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg  (BSV Württemberg) auf seiner Homepage.

Haustürgeschäfte

"Generell gilt – auch bei einem Vertreter einer Blindenwerkstätte –  lassen Sie sich nicht auf ein direktes Geschäft ein. Lassen Sie sich von dem Vertreter einen Warenkatalog geben", warnt der BSV Württemberg. Denn: Blindenware werde nur über Bestellung verschickt. In jedem Falle solle man sich den so genannten Blindenwarenvertriebsausweis zeigen lassen, den ein offizieller Vertreter immer mit sich führen müsse. Darauf seien die Anschrift des Vertreters sowie sein voller Name zu finden; zudem müsse der Ausweis durch den Verband für das Blindenhandwerk abgestempelt sein.

Werbeanrufe

"Generell gilt (auch bei telefonischer Werbung für eine Blindenwerkstätte): Werbeanrufe am Telefon gelten als unerwünschte Telefonwerbung", unterstreicht der BSV. Gebe sich ein Anrufer als Beauftragter einer Blindenwerkstätte aus, sei es am besten, sofort aufzulegen. Derartige Anrufe werden in Deutschland durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt und können mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro bestraft werden.

Vorsicht beim Preis

"Blindenware ist Handwerksarbeit. Deshalb sind die Produkte teurer, als die Angebote von Discountern", erklärt der BSV. In der Regel koste beispielsweise ein von blinden Menschen gewebtes Handtuch dreimal so viel wie ein Handtuch im Fünferpack bei einem Discounter. Würden die Waren jedoch zu überaus hohen Preisen angeboten, sei ebenfalls Vorsicht geboten.

Bettler

Im Auftrag einer Blindenwerkstätte werde auch niemals an der Haustür um Geld gebettelt, betont der Blinden- und Sehbehindertenverband. Lediglich im Rahmen der "Woche des Sehens" im Oktober werde einmal pro Jahr  eine Haus- und Straßensammlung organisiert.