Immer wieder sieht man derzeit überfahrene Tiere auf den Straßen. Wie verhält man sich, wenn man solch einen Unfall verschuldet hat? Foto: Miramiska – stock.adobe.com

Wenn Igel, Katze, Fuchs und Co. zum Verkehrsopfer werden: Wir beantworten Fragen.

Calw - Gerade im Sommer sieht man es oft: überfahrene Tiere, die dem Verkehr zum Opfer gefallen sind – auch im Raum Calw. Doch warum im Sommer? Welche Tiere trifft es? Und begeht Unfallflucht, wer ein Haustier überfährt und nicht anhält?

Ein huschender Schatten in der Dämmerung – mehr ist es häufig nicht, was ein Autofahrer zu Gesicht bekommt, bevor ein Tier auf der Straße sein Leben lässt. Zu manchen Zeiten geschieht das häufiger. Und wer sich dann nicht richtig verhält, macht sich unter Umständen strafbar. Wir haben nachgefragt.

In welchen Jahreszeiten werden die meisten Tiere überfahren?

"Es gibt zwei Schwerpunkte im Jahr. Einmal die Brunft- und Paarungszeit im Frühjahr, da sind die Tiere oft nicht aufmerksam und dann im Sommer wieder, wenn die Jungtiere selbstständig werden. Die kommen aufgrund fehlender Erfahrung öfter unter die Räder", erklärt Reinhard Gunzenhäuser, Leiter des Calwer Baubetriebshofs. Seine Abteilung ist unter anderem dafür zuständig, tote Tiere im Stadtgebiet zu entfernen. Etwa zwölf bis 15 Kadaver würden pro Jahr vom Baubetriebshof entsorgt.

Um was für Tiere handelt es sich dabei?

"Von der Taube über Marder oder Katze bis Fuchs und Dachs" sei alles dabei, so der Leiter des Baubetriebshofs. "Selten kommen auch Greifvögel vor." Und ganz selten seien auch Hunde darunter; die würden jedoch meist direkt von ihren Besitzern vermisst.

Wie geht der Baubetriebshof vor, wenn ein Haustier überfahren wurde?

"Bei Katzen versuchen wir in der Regel ein Foto zu machen, wenn der Kadaver nicht zu schlimm aussieht oder noch nicht zu lange liegt", erläutert Gunzenhäuser. Häufig würden Katzenbesitzer anrufen und fragen, ob in einem bestimmten Bereich ihre Katze gefunden wurde. "Das passt aber in den seltensten Fällen mit Funden zusammen", berichtet der Baubetriebshofsleiter. "Wir haben kein Lesegerät um zum Beispiel gechipte Katzen zu identifizieren. Und oft tauchen vermisste Katzen nach Wochen wieder auf."

Wer ist für größere Tiere wie Wildschweine zuständig?

"Wildunfälle mit größerem Wild kommen überwiegend außerhalb der Ortschaften vor. Dort ist die Straßenmeisterei oder der Forst zuständig", erklärt Gunzenhäuser. "Meistens haben die Jagdpächter ein Interesse an diesem Wild, so dass wir auch innerorts, wenn so etwas vorkommt, gleich die Polizei oder den jeweiligen Jagdpächter verständigen."

Wie müssen Autofahrer sich nach einem Unfall mit einem Tier verhalten?

Der Zusammenprall zwischen einem Auto und einem Tier sei grundsätzlich als Verkehrsunfall anzusehen, wenn hierbei Sachschaden entstanden ist, erläutert ein Sprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe auf Anfrage. "Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte zunächst einmal anzuhalten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern." Geschehe dies nicht, könne eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer ein Haustier überfährt und danach ohne anzuhalten weiterfährt – handelt es sich dann um Fahrerflucht?

"Es könnte in der Tat ein Verstoß gegen Paragraf 142 Strafgesetzbuch – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – gegeben sein", führt der Polizeisprecher aus. Denn: Beispielsweise bei einem Hund werde von der allgemeinen Rechtsprechung immer angenommen, dass er jemanden "gehöre". Da somit ein Fremdschaden vorliege, wäre dann der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt. Dies könne nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Zusätzlich käme ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in Betracht, wenn ein Tier nach einem Unfall noch lebt und leidet.

Muss ein solcher Unfall vom Unfallverursacher gemeldet werden?

"Ein überfahrenes Tier, dass auf der Fahrbahn liegen bleibt, kann für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich sein", so der Polizeisprecher. Schon deshalb bestehe eine Verpflichtung, den Unfall zu melden, falls man das Tier nicht selbst beseitigen könne.

Wenn es nun einen Hund trifft – hat dann auch der Hundehalter eine Strafe zu erwarten?

"Der Hundehalter hat in aller Regel gewisse Pflichten", erklärt der Sprecher. Dazu zähle auch, das Tier so unter Kontrolle zu haben, dass es keinen anderen schädige. Wer dies nicht gewährleiste, mache sich strafbar in einem Bereich, der von Ordnungswidrigkeiten bis in den Straftatenbestand reichen könne. In Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist darüber hinaus geregelt: Wer ein Tier hält, ist verpflichtet, jedem, der durch dieses Tier geschädigt wird, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Viele Wildunfälle seien nicht zu verhindern, heißt es vonseiten des ADAC. Wenn es so weit komme, sei es wichtig, nicht die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren, um schwere Unfallfolgen zu verhindern. Ausweichmanöver würden oftmals im Gegenverkehr oder an einem Baum enden und zu schwereren Unfallfolgen als der Wildunfall selber führen. Der Automobil-Club gibt daher folgende Tipps:

 - Nicht ausweichen

 - Nach Möglichkeit scharf bremsen

 - Wildtier in Fahrlinie überfahren