Der Streit geht weiter. Der Wasserversorger ENCW möchte keinen Vergleich, wie er vom Oberlandesgericht vorgeschlagen worden ist. Foto: Archiv

Frage steht vor offenem Ende. Die Forderungen des ENCW liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

Calw/Stuttgart - Die große Spanne beim Wasserpreis im Südwesten ist der Landeskartellbehörde ein Dorn im Auge. Sie will die teuren Anbieter zum Einlenken zwingen. Doch die Gerichtsverfahren erweisen sich als schwierig.

Die Auseinandersetzung um den hohen Wasserpreis in Calw wird sich fortsetzen. Der Wasserversorger ENCW habe den vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vorgeschlagenen Vergleich jetzt abgelehnt, sagte Anwalt Andreas Hahn am Mittwoch in Stuttgart. "Damit haben wir in dieser Frage wieder ein offenes Ende."

Die ENCW verlangte von ihren Kunden im Jahr 2009 rund 3,30 Euro pro Kubikmeter Wasser, inzwischen sind es 2,79 Euro. Das liege deutlich über dem Bundesschnitt von etwa 2 Euro, monierte das Landeskartellamt. Das Gericht hatte als Kompromiss 2,40 Euro vorgeschlagen. Vom Ausgang des Verfahrens hängt auch eine Entscheidung zum Stuttgarter Wasserpreis der EnBW ab, der ebenfalls von der Kartellbehörde als zu hoch bewertet wird.

Das OLG wird am 5. September sein Urteil sprechen. Aller Voraussicht nach wird es die Berechnungsgrundlage der Landeskartellbehörde für unzulässig erklären. "Dann muss das Amt eine neue Berechnungsmethode entwickeln, gegen die unter Umständen wieder geklagt wird", sagte Hahn. In dem Prozess geht es in erster Linie um die angeblich zu hohen Wasserpreise in den Jahren 2008 und 2009. Die Entscheidung hat aber auch Konsequenzen auf die folgende Jahre und die aktuelle Preisgestaltung. Auf das Unternehmen könnten Rückzahlungen von 400.000 Euro für jedes Jahr zukommen. "Dafür sind Rückstellungen gebildet worden", sagte Hahn. Die ENCW verweist immer wieder darauf, dass sie ihren Wasserpreis richtig kalkuliert habe. Die Höhe begründe sich auf Besonderheiten am Ort. So habe die Stadt etwa bewusst auf eigene Brunnen gesetzt, für die extra Pumpen betrieben werden müssten. "Mit einem Preis von 2,40 Euro kann das Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten", fasst Hahn die Entscheidung des Aufsichtsrats zusammen.

Ähnlich argumentiert die EnBW, die im vergangenen Jahr den Trinkwasserpreis in der Landeshauptstadt um 9,3 Prozent auf 2,56 Euro pro Kubikmeter erhöht hat. Allein in die Behälter und die 2500 Kilometer langen Leitungen seien mehr als 50 Millionen Euro investiert worden, begründet das Unternehmen seinen Schritt. Die Kartellbehörde vermutet dagegen, dass die EnBW ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Umstritten ist die Art und Weise, wie die Kartellbehörde gegen hohe Preise vorgeht. Sie gibt vereinfacht gesagt eine Muster-Kalkulation aus, an der sie alle Anbieter misst. Die Versorger müssen dafür ihre Kalkulationen offenlegen. Dieses Verfahren wird vom Bundesgerichtshof zwar grundsätzlich gebilligt. Er setzte im vergangenen Jahr allerdings auch einige Fragezeichen, die jetzt das OLG auflösen muss.