Hermann Schaber (stehend) sagte noch einmal sehr deutlich, was ihm am Ordnungsamt nicht gefällt. Foto: Fritsch

Strafzettel: OB Ralf Eggert muss sich wegen rücksichtslosen Durchgreifens ganz schön was anhören. In Einzelfällen lässt Stadt jetzt mit sich reden.

Calw - Da musste sich Oberbürgermeister Ralf Eggert wegen des rücksichtslosen Durchgreifens des Ordnungsamtes ganz schön was anhören. Die Stadt lenkt jetzt in Einzelfällen ein.

In großer Zahl waren Betroffene aus Einzelhandel, Handwerk und Gastronomie in die "Ratsstube" gekommen. "So geht man mit Staatsbürgern nicht um", sagte Uwe Krebs, Raumausstatter aus Altensteig, der einen Auftrag in der Alten Apotheke ausgeführt hatte. "Ein hübsches Sümmchen hat er an Strafzetteln und für Zufahrtsberechtigungskarten bezahlt. Unsensibel sei das Verhalten der Vollzugsbediensteten gegenüber ihm und seinen Mitarbeitern gewesen. Aus Nagold und Altensteig sei er da anderes gewohnt.

Manche Handwerker nehmen Aufträge aus der Innenstadt schon gar nicht mehr an. Im Hotel Rößle ist, so Kirsten Waidelich, mancher Gast nie mehr wiedergekommen, nachdem er 30 Euro zahlen musste, nur weil er nicht zentimetergenau auf dem hoteleigenen Parkplatz stand. Sie frage sich, ob da eine Hetzjagd veranstaltet werde.

"Wenn Gesetze so angewandt werden, haben wir keine Chance", sagte Hermann Schaber, der zu der Versammlung eingeladen hatte. Nicht nur Geschäftsleute, sondern auch Bürger fühlten sich verschaukelt. "Die nehmen dann am Samstag das Auto und fahren woanders hin", sagte der Gründer und Seniorchef von Mode Schaber.

"Wir müssen sehen", so OB Eggert eingangs, "dass wir das Recht gleichmäßig anwenden." Was nicht heißt, dass man in Einzelfällen aufgrund entsprechender Handlungsanweisungen im Sinne von Kunden und Geschäftsleuten entscheiden könnte. Wenn ein Firmenfahrzeug vor dem eigenen Laden steht, seien die Vollzugsbediensteten künftig angewiesen, sich zu erkundigen, ob es sich um einen Ladevorgang handelt. Strafzettel werden zurückgenommen, wenn Einzelhändler gegenüber dem Ordnungsamt glaubhaft versichern, dass Kunden sperrige Güter erworben haben oder gebrechlich sind. Allerdings werde darauf geachtet, dass mit diesen neuen Regelungen kein Schindluder getrieben werde. Auch sollen günstigere Regelungen für die Gebühren für die Zufahrtsberechtigungen gefunden werden. Und wer diese falsch platziert, soll ebenso keine Strafe mehr zahlen müssen.