Des einen Freud, des anderen Leid: Die Außenstart- und Landeerlaubnis für den FSC Calw erregt nach wie vor manche Gemüter. Foto: Archiv

Erstmals Infoveranstaltung zu Außenstarterlaubnis. FSC kommt Bevölkerung entgegen und reduziert Starts und Landungen. Mit Kommentar.

Calw/Althengstett - Lärm ist das Geräusch der anderen, befand schon Kurt Tucholsky. Mit diesen Worten des Schriftstellers ließ sich so mancher Besucher des Infoabends zur Außenstart- und Landeerlaubnis des Fallschirmsportspringer-Clubs (FSC) am Dienstagabend in Althengstett aber nicht beschwichtigen.

 

Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen, wollten damit Ulrich Pelzer-Müller, Referatsleiter Verkehr im Regierungspräsidium Karlsruhe, und Irene Feilhauer, Servicestelle Öffentlichkeitsbeteiligung, sagen. Jeder Mensch empfinde Geräusche unterschiedlich, den einen stören sie kaum oder gar nicht, andere nerven sie. Letzteres ist bei den Mitgliedern der Interessengemeinschaft (IG) gegen den privaten Fluglärm auf dem Standortübungsplatz Calw sowie Teilen der Bevölkerung aus Althengstett, Gechingen, Stammheim und Heumaden der Fall. Sie wünschen sich seit langem, dass der FSC vor allem am Wochenende mehr Rücksicht auf die Bevölkerung nimmt und auf Übungssprünge verzichtet.

Zum ersten Mal überhaupt hatte die Bevölkerung Gelegenheit, öffentlich Fragen zur Erlaubnis für den FSC zu stellen. Diese wurde inzwischen bis 31. Mai 2019 verlängert. Demnach gelten unter anderem folgende zeitliche Beschränkungen für Starts und Landungen: Montag bis Samstag 9 bis 20 Uhr (spätestens bis Sonnenuntergang), Sonn- und Feiertage 10 bis 18 Uhr (ebenfalls bis spätestens Sonnenuntergang). An Sonn- und Feiertagen dürfen außerdem zwischen 12.30 und 14.30 Uhr keine Flugbewegungen stattfinden. Für die Anzahl der Starts und Landungen gibt es von Montag bis Freitag keinerlei Beschränkung, an Sonn- und Feiertagen dürfen es jeweils maximal 15 sein.

Rund 40 Zuhörer fanden sich zum Infoabend in der Aula des Schulzentrums ein. Wobei Pelzer-Müllers und Feilhauers Bitte, erst nach ihren Erläuterungen Fragen zu stellen, bei dem ein oder anderen erst einmal auf taube Ohren stieß. Mehrfach gab es Zwischenrufe und entrüstete Äußerungen, was einmal mehr zeigte, dass das Thema sehr emotional besetzt ist. Die beiden Vertreter des RP gingen auf den Abwägungsmechanismus der Behörde ein. Nicht politisch-moralische Aspekte kämen bei einer solchen Entscheidung zum Tragen, sondern man habe nach rein juristischen Gesichtspunkten zu entscheiden, sagte Pelzer-Müller.

Im Detail ging er beispielsweise auf die Ergebnisse des vom RP in Auftrag gegebenen Lärmgutachtens ein. Deren Bewertung zeige, dass das teilweise geforderte Verbot für Starts sowie Landungen an Sonn- und Feiertagen nicht gerechtfertigt sei: "Die Werte liegen weit unter den gesetzlichen Lärmschutzwerten". Dass die Behörde in diesem Fall wegen der allgemeinen Handlungsfreiheit des Vereins kaum einen Ermessensspielraum gehabt habe, wurde Pelzer-Müller und Feilhauer von den Fluglärmgegnern nicht abgenommen.

Wenn dem FSC Sprünge nicht mehr an Sonn- und Feiertagen ermöglicht würden, müsse er seine Tätigkeiten einstellen. Was zur Folge habe, so Feilhauer, dass die Bundeswehr lauteres Fluggerät wie Hubschrauber am Platz einsetzen werde und überdies keinen zeitlichen Beschränkungen unterliege. Mit den FSC-Absetzflugzeugen können die Angehörigen des KSK zumindest die Pflichtübungssprünge in der eigenen Kaserne absolvieren. "Der FSC ist ein Schutzschild für Sie", äußerte sich Feilhauer.

So mancher Zuhörer stellte das Lärmgutachten in Frage. Ein penetrantes Dauergeräusch, egal wie hoch der gemessene Geräuschpegel in Dezibel sei, nerve genauso wie ein tropfender Wasserhahn, äußerte sich ein Besucher der Informationsveranstaltung. "Eine kleine Gruppe terrorisiert eine ganze Region", war von einem anderen zu vernehmen.

Der FSC sei mit seinem zweiten, geänderten Antrag der Bevölkerung entgegen gekommen, äußerte sich der Referatsleiter. Der Betrieb gelte beispielsweise jetzt, nicht wie ursprünglich beabsichtigt, von Januar bis Dezember, sondern nur von März bis Oktober. Die Maximalanzahl der Starts und Landungen sonn- und feiertags sei von 20 auf 15 reduziert worden. "Der FSC hat etwas zurückgenommen, was gerichtlich problemlos durchzusetzen gewesen wäre", äußerte sich Feilhauer.

Enttäuscht vom Vorgehen der Behörde zeigte sich Philipp Jourdan, einer der IG-Sprecher: "Es wurde einfach genehmigt, was beantragt wurde". Zudem sei es am FSC, Kompromisse zu machen, auf die Bevölkerung zuzugehen sowie auf die Sprünge an Sonn- und Feiertagen zu verzichten.

Interessierte Bürger können die Außenstart- und Landeerlaubnis übrigens im Rathaus Althengstett im Bürgeramt zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen.

Kommentar: Katz und Maus

Marion Selent-Witowski

Lärm, hervorgegangen aus Alarm, auf Italienisch "all’arme" – zu den Waffen – bedeutet Krieg. Zumindest wird von der Interessengemeinschaft (IG) gegen den privaten Fluglärm auf dem Standortübungsplatz Calw und Teilen der Bevölkerung in Althengstett, Heumaden, Gechingen sowie Stammheim weiter erbittert mit dem Fallschirmsportspringer-Club (FSC) über dieses Thema gestritten.

Schließlich kann man die Ohren nicht schließen wie die Augen, wenn der FSC die sonntägliche Kaffeetafel auf der Terrasse stört. Dass das Regierungspräsidium Karlsruhe bei der Erteilung der Außenstart- und Landeerlaubnis für den FSC nicht nach politisch-moralischen Gesichtspunkten, sondern aus rein juristischer Sicht agieren musste, wollen die Fluglärmgegner auch nach der Infoveranstaltung in Althengstett nicht akzeptieren. Das Katz- und Mausspiel geht also weiter.