Öffentliche Veranstaltungen wie die Nagolder Lichternacht – hier ein Archivbild aus dem Jahr 2019 – hat der Landkreis bis auf Weiteres untersagt. (Archivfoto) Foto: Fritsch

Inzidenzwert bei 209: "So können wir nicht weitermachen". Druck auf Schulen erhöht.

Seit mehreren Wochen gilt der "Lockdown light", doch eine Wirkung zeigt sich nicht. Vielmehr steigen die Infektionszahlen im Kreis Calw deutlich. Jetzt hat der Landkreis erste weitere Maßnahmen verkündet, mit denen er der Pandemie Herr werden will. Denn Landrat Helmut Riegger macht eines deutlich: "So können wir nicht weitermachen."

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Kreis Calw - Am Donnerstag lag der Inzidenzwert - die Neuinfektionsrate pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen - im Landkreis bei 209. Und sie wird weiter steigen. Damit ist der Landkreis Calw ein Corona-Hotspot. Beim Landkreis und im Landratsamt schrillen die Alarmglocken nun lauter denn je - auch wegen zahlreicher und massiver Ausbrüche in Pflegeheimen. Die Rede ist da inzwischen von mehr als 20 Ausbrüchen.

Deshalb nimmt der Landkreis jetzt das Heft des Handelns in die Hand und versucht über neue Verordnungen die Sache einigermaßen in den Griff zu bekommen. "Es geht nicht ohne Verordnungen", ist Landrat Helmut Riegger überzeugt, der am Donnerstagabend noch einmal eindringlich an die Bevölkerung appellierte, sich in Sachen Corona-Regeln zu disziplinieren.

"Wir behalten uns weitere Schritte vor"

Die am Donnerstagabend von Riegger und seinem Stellvertreter Frank Wiehe vorgestellten neuen Regelungen, die am Samstag in Kraft treten sollen, betreffen die Bereiche Veranstaltungen, Schulen und Pflegeeinrichtungen. Bei der Umsetzung und Kontrolle der jetzt erlassenen Verordnungen werde man "strikt und konsequent" vorgehen.

Erste einschneidende Maßnahme ist das Verbot sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen. Ausnahmen gibt es für religiöse Anlässe wie etwa Beerdigungen. Auch Gerichtstermine und Sitzungen von Gemeinderäten und des Kreistags dürfen weiter über die Bühne gehen. Das Verbot gilt auch nicht für Demonstrationen. Untersagt sind auch sämtliche Aktionen von Einzelhändlern wie verkaufsoffene Sonntage oder Ähnliches.

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Was die Pflegeheime anbetrifft, will man Besuchsverbote nach Möglichkeit vermeiden und setzt auf Maßnahmen, die individuell auf die einzelnen Einrichtungen zugeschnitten sind. Als Möglichkeiten gebe es unter anderem die Regelung, dass Besucher nur noch mit FFP2-Maske und/oder nach einem Schnelltest die Einrichtung betreten dürfen. Genaueres will der Landkreis in einer schnell zu gründenden Task Force mit den Heimen klären. Weitergehende Maßnahmen für die Pflegeheime gebe es aktuell nicht. "Da draufzuhauen hilft nicht", sagte Frank Wiehe bei der Online-Pressekonferenz am Donnerstag. Vielmehr gelte es, den Einrichtungen bei dieser Aufgabe zu helfen.

Auch Ausgangsverbot nicht ausgeschlossen

Was die Schulen angeht, soll es in Richtung Wechsel- oder Hybridunterricht gehen. Der Landkreis als Schulträger der Berufsschulzentren will das jedenfalls so umsetzen, und er plädiert in Person von Landratsvize Frank Wiehe dafür, dass das auch alle anderen weiterführenden Schulen im Landkreis so handhaben sollten. "Wir fordern die Schulen eindringlich dazu auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen", so Wiehe. "Die Schulleiter sollen sich Gedanken machen." Allerdings weiß man im Landratsamt auch, dass die maßgebliche Entscheidung dazu bei der Landesregierung in Stuttgart getroffen wird.

Riegger und Wiehe machten auch klar, dass man noch weitere Regelungen in der Hinterhand habe, wenn die getroffenen nicht ausreichen. "Wir behalten uns da weitere Schritte vor", machte Landratsvize Wiehe deutlich. Wichtig sei es, nur Maßnahmen zu ergreifen, die man auch umsetzen könne. Was ein mögliches Ausgangsverbot angeht, trat Landrat Riegger zunächst einmal auf die Bremse: "So weit sind wir noch nicht", sagte Riegger. Ein solches Ausgangsverbot ausschließen wollte er aber ausdrücklich nicht. Was mögliche Schließungen von Gewerbebetrieben wie Friseuren angeht, so wolle man auf die Entscheidung der Landesregierung warten.

Die jetzt erlassenen Verfügungen sollen so lange gelten, bis der Inzidenzwert 10 Tage lang unter 200 liegt. Eine besonders für die Kinder beruhigende Botschaft hatte Landrat Helmut Riegger am Ende doch noch parat: "Wenn Nikolaus und Weihnachtsmann aus dem Ausland in den Kreis Calw kommen, dann müssen sie nicht in Quarantäne."