Im vorliegenden Fall sei das nicht geschehen, betont Helge Jesse, zuständig für Abfallberatung und das Gebührenmanagement beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Calw. "Damit ist die Sammlung illegal."
Der nächste Schritt für ihn, beziehungsweise das Landratsamt sei, die örtliche Polizei auf die geplante Sammlung aufmerksam zu machen. "Die haben dann ein Auge drauf. Aber es ist immer schwierig, die Leute in flagranti zu erwischen", erklärt Jesse.
Einfach entsorgt
Er hat immer wieder mit solchen Fällen zu tun. Mal handle es sich um ungarische, mal um polnische Sammlungen. Dabei sei es eher die Regel als die Ausnahme, dass sie nicht angemeldet seien.
Den Bürgern, die ein Flugblatt mit der Aufforderung erhalten, etwas vor die Tür zu stellen, rät Jesse ebendies nicht zu tun. "Es ist keine gemeinnützige Sammlung, sondern gewerblich und illegal", betont er. Oft sei es so, dass die Initiatoren das Gesammelte sortieren und Dinge, die nicht gebraucht werden, einfach in die Landschaft werfen. "Und das dürfen wir dann auflesen."
Abgesehen davon, dass man als Bürger unter Umständen also mitverantwortlich dafür ist, dass gewisse Gegenstände achtlos weggeworfen werden, kann man sich sogar strafbar machen, wenn man sich an so einer Sammlung beteiligt. Falls es sich um Abfall handle, sei von illegaler Abfallbeseitigung auszugehen, erklärte Anja Härtel, Pressesprecherin des Landratsamtes, bei einem ähnlichen Fall in der Vergangenheit. Seien es jedoch intakte Gegenstände, sei es nicht illegal, da es sich um Wirtschaftsgut handele.
Alles in allem: "Ein schwieriges Feld", resümiert Jesse. Eines, aus dem man sich am besten raushält. Auch wenn man es eigentlich nur gut meint.
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