Naturschutz: Pflege aber ganzjährig

Kreis Calw. Baumrodungen in der freien Landschaft und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken sind nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar zulässig. Darauf weist die Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts Calw hin.

Diese Vorschrift im Bundesnaturschutzgesetz diene dem Schutz der frei lebenden Tier- und Pflanzenwelt. Durch das zeitlich befristete Verbot, Bäu-me und Hecken zu schneiden, sollen unter anderem die Lebensräume der Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit geschützt werden.

Forstwirtschaftliche Arbeiten sowie schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses von Pflanzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen unterliege dagegen keiner kalendarischen Beschränkung. So sei beispielsweise auch der pflegende Obstbaumschnitt ganzjährig zulässig.

Gerade die Streuobstwiesen der Region seien Lebensraum für viele Vogel- und Insektenarten. Pflegemangel und Überalterung der Bestände bedrohten diese Vielfalt. Wenn auch weiterhin die Farbenpracht blühender Obstbäume die Landschaft prägend sein solle, sei immer wieder eine Verjüngungspflege notwendig.

Weitere Informationen: Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamts Calw, Telefon 07051/160-951