Bei einer Feier des KSK (unser Bild zeigt eine Übung der Eliteeinheit) soll ein Oberstleutnant den Hitlergruß gezeigt haben. Bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt, gilt aber die Unschuldsvermutung. Foto: Nietfeld Foto: Schwarzwälder Bote

KSK: Mutmaßlicher Hitlergruß bei Feier: Angeklagter legt Einspruch ein / Unschuldsvermutung gilt weiterhin

Nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Strafbefehl gegen einen Oberstleutnant des Kommandos Spezialkräfte (KSK) mit Sitz in Calw erlassen hat, distanziert sich die Bundeswehr von dem Vorfall. Der Mann soll "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verwendet haben.

Calw. Auf einer Abschiedsfeier des KSK im April 2017 habe der Oberstleutnant laut Anklage den Hitlergruß gezeigt. Zudem sei auf der Feier rechtsradikale Musik zu hören gewesen.

Mündliche Verhandlung

Der angeklagte Oberstleutnant hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. In der Regel kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung des Falls.

Solange noch kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde, gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Daher wollte sich die Bundeswehr noch nicht zu dem Vorfall äußern, erklärte ein Sprecher des Heers auf Anfrage. Dennoch dulde man im Heer rechtsradikales Verhalten keinesfalls.

"Vorwürfe dieser Art sind sehr schwerwiegend und müssen verfolgt werden", so der Sprecher. Da derzeit ein ziviles Verfahren gegen den Oberstleutnant laufe, lasse die Bundeswehr die internen Ermittlungen ruhen. Wenn ein Urteil gesprochen wurde, würden die disziplinaren Ermittlungen fortgesetzt und entsprechend sanktioniert. Dabei gebe es von Versetzung bis zur Entlassung aus der Bundeswehr verschiedene Möglichkeiten. Vier weitere Soldaten, die bei den Vorkommnissen auf der Feier beteiligt waren, seien bereits in einem Disziplinarverfahren entsprechend sanktioniert worden, so der Sprecher.

"Grundsätzlich wird rechtsradikales Verhalten in der Bundeswehr nicht toleriert. Falls jemand eindeutig rechtsextremistisch eingestellt ist, hat er bei uns keine Chance", stellt der Sprecher des Heeres klar. "Verfassungswidrig ist verfassungswidrig – auch bei der Bundeswehr."

Strenge Einstellungstests

Bei einem Eignungsfeststellungsverfahren (umgangssprachlich: Musterung) werden Bewerber von Psychologen darauf geprüft, ob möglicherweise eine rechtsradikale Einstellung vorhanden sein könnte. Insbesondere bei den Spezialkräften – wie dem in Calw stationierten KSK – handle es sich um ein sehr intensives Verfahren unter Beteiligung des militärischen Abschirmdienstes (MAD), der die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahrnimmt. Beobachtet ein Heeresmitglied eindeutig rechtsradikales Verhalten, sei es laut Sprecher dazu verpflichtet, den Vorfall zu melden.

Nach Angaben des MAD hat die Bundeswehr in den vergangenen zehn Jahren knapp 200 Rechtsextremisten entlarvt und fast alle entlassen.