135 Kilogramm Kokain im Wert von mehreren Millionen Euro wurden von der Polizei sichergestellt. Foto: LKA

Mutmaßliche Dealer-Gruppe soll 116 Kilogramm Kokain nach Calw geschmuggelt haben. Größter Drogen-Deal im Südwesten.

Tübingen/Calw - Eigentlich wollen die Richter Licht in einen der größten Drogen-Deals im Südwesten bringen. Doch zum Prozessauftakt standen ungewöhnliche Fragen an. Zum Beispiel die, ob das Binden von Adventskränzen eine künstlerische Tätigkeit ist.

Es geht um organisierte Kriminalität, um Drogenhandel im ganz großen Stil – und um vorweihnachtliche Blumengestecke. Im an Kuriositäten ohnehin schon nicht armen Prozess gegen eine mutmaßliche südamerikanische Drogendealer-Bande haben sich Richter, Verteidiger und Staatsanwälte gestern mit ziemlich blumigen Themen beschäftigt. Es ging um die Frage, wie viel Zeit und Fachwissen eine Floristin zum Binden von Adventsgestecken braucht.

Zu dieser vorweihnachtlichen Fragestellung wäre es ohne die Untiefen der Drogenkriminalität nie gekommen. Gut 116 Kilogramm Kokain soll eine südamerikanische Bande nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nach Calw in den Nordschwarzwald geschmuggelt haben – als Testgeschäft für eine Kokainlieferung im Tonnenbereich. Doch sie liefen einem verdeckten Ermittler in die Hände.

Die Ermittlungsakte landete schließlich beim Landgericht Tübingen, wo sich die 1. Große Strafkammer auf einen Mammut-Prozess vorbereitete. Doch schon nach zwei Verhandlungstagen war Schluss: Ein Schöffe wurde krank.

Laut Gesetz heißt das: Alles auf Start, die Erkenntnisse aus dem ersten Prozess wurden quasi gelöscht – ein neuer Prozess musste beginnen. Diesmal lief das Verfahren besser. An 22 Verhandlungstagen ging es um die Details des Drogendeals. Dann wurde ein Richter krank, und der Prozess platzte erneut.

Angeklagte finden sich freiwillig ein

Dem Oberlandesgericht Stuttgart wurde das daraufhin zu bunt. Es warf den Tübinger Richtern vor, die Angelegenheit nicht mit der "erforderlichen Beschleunigung" betrieben zu haben. Alle sechs Angeklagten kamen deshalb aus der Untersuchungshaft auf freien Fuß.

Beobachter waren schon davon ausgegangen, dass sich der Prozess damit wohl erledigt hätte, weil sich die Angeklagten schnellstmöglich ins Ausland absetzen würden. Doch weit gefehlt. Als gestern der Prozess in Tübingen zum dritten Mal von vorne losging, fanden sich alle Angeklagten freiwillig im Gerichtssaal ein.

Doch dann kam die Sache mit den Adventsgestecken. Eine Schöffin, die für den Prozess ausgelost worden war, hatte abgesagt. Die Inhaberin eines Deko-Ladens argumentierte, sie erwarte im Vorweihnachtsgeschäft mit ihren Adventsgestecken die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Die Verpflichtung als Schöffin in diesem Mammut-Prozess könne sie in den finanziellen Ruin treiben.

Die Richter sahen das ein und bestellten eine Ersatzschöffin. Doch die Verteidiger der sechs Angeklagten hielten das für einen Verstoß gegen die rechtmäßige Besetzung der Richterbank. Und so kam es, dass sechs mutmaßliche Schwerkriminelle, rund zehn Rechtsanwälte, zwei Staatsanwälte, zwei Dolmetscherinnen und fünf Richter über die Herstellung von Adventsdeko diskutierten.

Weihnachtsgestecke dürften nicht wichtiger sein als ein Drogenprozess, meinte einer. Einer rechnete vor, dass der Frau bei 36 verbleibenden Werktagen bis Weihnachten und sieben in diesem Zeitraum angesetzten Prozesstagen doch immer noch ausreichende 29 Tage für ihre Adventsgestecke blieben. Ein anderer Vorschlag war, dass die Floristin einfach ihren Beschäftigten mehr Verantwortung übertragen könnte. Ein weiterer Anwalt schlug vor, die Floristin könne doch abends nach dem Prozesstag noch Gestecke binden, die ihre Aushilfen dann am nächsten Tag verkaufen.

Am Ende sprachen die Richter nach ein Machtwort: Das Binden von Adventsgestecken sei eine "künstlerisch gestaltende Tätigkeit, die von der Handschrift der Floristin geprägt" sei. Die Dame darf also unbehelligt vom Drogenhandel ihrem Adventsgeschäft nachgehen. Und nachdem diese Frage geklärt war, konnten sich alle wieder der organisierten Kriminalität zuwenden.