Diese umgestürzte Fichte hat eine Faulstelle am Wurzelstock. Foto: Landratsamt Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehrssicherungspflicht: Privatwaldbesitzer müssen Bäume regelmäßig kontrollieren

Kreis Calw. Vor allem entlang von Straßen haften Privatwaldbesitzer für die Sicherheit ihrer Bäume. Darauf macht das Landratsamt aufmerksam. Jeder Grundstückseigentümer sei gegenüber Dritten für Gefahren, die von seinem Grundstück ausgehen, verantwortlich, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Dies gelte insbesondere für den Wald an öffentlichen Straßen. Immer wieder komme es durch umstürzende Bäume zu schweren Unfällen. Dabei gehe es vor allem um vorgeschädigte Bäume, die auf die Straße stürzen können.

Der Waldbesitzer ist laut Landratsamt haftbar, sollte solch ein Baum über eine Straße fallen und Schäden aufweisen, die vorher erkennbar gewesen wären. Dazu zählen Faulstellen, Pilzfruchtkörper, starkes Totholz oder durch die vergangenen Stürme angeschobene Bäume.

Daher sei es wichtig, die Bäume entlang öffentlicher Straßen regelmäßig zu kontrollieren und Gefahrenbäume zu beseitigen. Die Kontrolle sollte regelmäßig in einem Streifen von etwa 30 Metern entlang der Straße erfolgen und schriftlich dokumentiert werden.

Ein Leitfaden der Forstverwaltung behandelt diesen Themenkomplex ausführlich und enthält konkrete Handlungsanweisungen sowie Mustervorlagen zur Dokumentation. Er ist im Internet unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Suchbegriff "Verkehrssicherungspflicht", verfügbar. Auskünfte zur Privatwaldbetreuung erteilt der Forstbezirk Nagold unter Telefon 07452/84 25 62 oder per E-Mail an die Adresse 22.Nagold@kreis-calw.de.