Die Ortschaftsratswahlen in Altburg und Stammheim finden ohne die Wahlvorschläge der CDU und der SPD statt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Verwaltungsgerichtshof trifft Entscheidung. Wahlunterlagen in Altburg und Stammheim behalten Gültigkeit.

Calw - Die Würfel sind gefallen. Nach einem wochenlangen Hin und Her steht seit Donnerstagabend fest, dass die Ortschaftsratswahlen in Altburg und Stammheim wie geplant am Sonntag, 26. Mai, stattfinden werden. Nur eben ohne die Wahlvorschläge der CDU und der SPD.

Nach fünf Gemeindewahlausschusssitzungen, etlichen Widersprüchen und Diskussionen rund um den Ausschluss der CDU sowie der SPD bei den Ortschaftratswahlen sah eigentlich alles danach aus, als würden die Wahlen in Altburg und Stammheim verschoben werden müssen. Das zumindest forderte das Verwaltungsgericht in einem Beschluss vom Dienstagnachmittag und widersprach damit der Haltung des Gemeindewahlausschusses (wir berichteten). Dagegen wiederum legte die Stadtverwaltung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein. Am Donnerstagabend nun die Wende: Der VGH gibt der Stadtverwaltung Recht – die Wahlen finden statt. Und zwar nicht irgendwann, sondern wie geplant am Sonntag, 26. Mai.

Der VGH lehnt den einstweiligen Rechtsschutz, den die CDU beantragt hatte, ab. Begründung: Die Rechtsstellung des Wahlvorschlags würde sich dadurch nicht verbessern, weil es ohnehin unmöglich sei, dass die Ortschaftratswahlen in den beiden Ortsteilen noch mit der CDU stattfinden. Auch, weil die Briefwahlunterlagen schon längst versandt seien und die Stadt nicht mehr genug Zeit hätte, die Wahlvorschläge bekannt zu geben. Die Wahlen in Altburg und Stammheim ganz abzusagen, sei überdies auch nicht möglich, ist in dem Beschluss zu lesen. Das könne nur das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheiden.

Sieben Kandidaten

Es stehe der CDU aber frei, die Wahl im Nachhinein anzufechten. Die SPD hatte keinen einstweiligen Rechtsschutz beantragt, weshalb der Beschluss deren Wahlvorschlag nicht betrifft.

"Wir sind jetzt deshalb nicht zufrieden", stellt Oberbürgermeister Ralf Eggert klar. Ihm sei es bei der Beschwerde nicht darum gegangen, dass er am Ende recht behalte oder gar darum, jemandem eins auszuwischen. "Aber wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, sehe ich es als meine Pflicht an, so zu handeln." Bewusst sei er das Risiko eingegangen, dass er nicht recht bekomme und ihm Gegenwind entgegenschlage. "Und ich habe auch Verständnis für den Ärger. Aber ich habe ein Gelöbnis abgegeben, dass ich meine Arbeit rechtmäßig mache", sagt Eggert. "Ich bin einfach froh, dass jetzt erst einmal Klarheit herrscht."

Die CDU mit ihren sieben Kandidaten hingegen sei enttäuscht über den Beschluss des VGH, sagt die Stadtverbandsvorsitzende Ricarda Becker. Man werde sich beraten und dann entscheiden, wie das weitere Vorgehen sein wird. Das Verwaltungsgericht habe diese Woche einen sehr ausführlich begründeten Weg aufgezeigt, wie trotz der bestehenden Situation eine breite, demokratische Wahl in den beiden Ortschaften für die Bürger stattfinden könne. "Dass Oberbürgermeister Eggert mit seiner Beschwerde und der daraus resultierenden Entscheidung diesen Weg nicht beschritten hat, bedauern wir, vor allem im Sinne des souveränen Wähler, außerordentlich", betont Becker. Für sie sei die Sache nach wie vor nicht geklärt.

Für die Wähler hingegen erst einmal schon. Ihre Wahlunterlagen behalten ihre Gültigkeit.