Vor dem Gerichtssaal schauten Justizbeamte nach dem Rechten. Foto: Fritsch

61-Jähriger wegen Steuerhinterziehung sowie Widerstands gegen Staatsgewalt zu Geldstrafe verurteilt.

Calw - Wer mit einem grünen Kennzeichen "ME-NSCH" durch die Gegend fährt, das mit dem Stempel eines ominösen "Deutschen Heimatbundes – im Geist der deutschen Stämme" versehen ist, genießt keinen Versicherungsschutz.

Ob das der 61 Jahre alte Angeklagte, der deswegen gestern Nachmittag vom Calwer Strafgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, aus Naivität oder aus Überzeugung getan hat, sei einmal dahingestellt. Die Richterin ging in ihrer Urteilsbegründung, in der sie erläuterte, wie es zu 40, beziehungsweise 50 Tagessätzen à 35 Euro – also insgesamt 3150 Euro – gekommen ist, aber eher von einer naiven Handlung aus. Und nicht von der Tat eines Menschen, der der "Reichsbürger"-Bewegung zugerechnet werden könnte.

Vehement verneint

Was der Mann ja, wie berichtet, in der vergangenen Woche am ersten Verhandlungstag vehement verneint hatte. Dagegen vertrat er die Meinung, kein Bundesbürger mehr zu sein und sich allenfalls EU-Gesetzen unterwerfen zu müssen (Originalton: "Kein Mensch muss Kosten und Gebühren bezahlen").

Darum, oder besser, um die Art und Weise, wie er sich verhalten hat, als ihn Polizisten wegen eines nicht bezahlten Knöllchens über 30 Euro schließlich mit auf die Wache nehmen wollten, ging es nochmals vor Gericht. Zeugen sagten aus, wie sie das Geschehen mitbekommen haben.

Die Staatsanwältin wertete das in ihrem Plädoyer so, dass der Angeklagte "sein Spielchen gespielt" habe und die Polizei angemessen vorgegangen sei. Sie forderte die Verhängung einer Geldstrafe.

Der Verteidiger sah den Tatvorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt als nicht erwiesen an und forderte Freispruch. Wie er das auch beim ersten Vorwurf, dem Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz, tat. Hier, so sagte, sei behördlicherseits nicht überprüft worden, ob das verwendete Fahrzeug wirklich nicht über den "Deutschen Heimatbund" versichert gewesen sei.

Keinen Zweifel

Für die Richterin gab es hier aber keinen Zweifel. Sie brachte in diesem Zusammenhang sogar noch Steuerhinterziehung als Straftatbestand ins Spiel. Auf eine Rechtsmittelbelehrung verzichteten am Ende der Verhandlung der 61-Jährige und sein Verteidiger. Ob sie auf Rechtsmittel verzichten, wollen sie aber erst noch besprechen. Und so endete gestern auch der zweite Tag dieses Prozesses, zu dem wieder Beamte der Sicherungsgruppe der Gerichte und der Staatsanwaltschaft vor Ort Personenkontrollen durchführten, ruhig.

Ob wirklich Schluss ist, bleibt abzuwarten. So genannte "Reichsbürger" wollen vor allem verhindern, etwas bezahlen zu müssen: zum Beispiel Strafzettel, Rundfunkbeiträge oder Steuern. Sie schreien auch Richter an und bezweifeln deren Legitimität. Das war im Calwer Amtsgericht aber nicht der Fall.