Jetzt steht es fest: Die Ortschaftsratswahlen in Altburg und Stammheim sind gültig. (Symbolbild) Foto: dpa

Regierungspräsidium bestätigt Gültigkeit. SPD und CDU nehmen Widersprüche zurück.

Calw - Bis kurz vor den Kommunalwahlen am 26. Mai herrschte in Stammheim und Altburg Verwirrung: Werden die Ortschaftsratswahlen stattfinden? Und wenn ja, mit oder ohne CDU sowie SPD? Gewählt wurde schließlich. Ohne die "Volksparteien". Nun steht fest: Die Wahlen sind gültig. Eventuelle Neuwahlen sind damit vom Tisch.Am 26. Mai wurde gewählt. Auf Europa-, Regional-, Kreis- und Gemeindeebene. Letzteres wurde jedoch in drei Calwer Ortsteilen zu einem gewaltigen Problem. Denn wegen Formfehlern in der Niederschrift beziehungsweise bei der Aufstellungsversammlung wurden CDU und SPD in Altburg, Stammheim und Hirsau von den Ortschaftsratswahlen ausgeschlossen. In Hirsau akzeptierten beide Parteien die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses. Was die anderen Ortsteile anbelangt, entbrannte jedoch eine Debatte, die sich gewaschen hatte. Zunächst legten beide Parteien Widerspruch beim Gemeindewahlausschuss ein, doch dieser blieb bei seinem Beschluss.

Weil die Zeit bis zum Wahltermin drängte, beantragte die CDU einen einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht – das trifft dabei zeitnah eine erste Einschätzung, wie das Urteil lauten könnte. Daran können sich die Beteiligten orientieren. Das Verwaltungsgericht gab der CDU recht. Und untersagte der Stadtverwaltung die Durchführung der Wahlen ohne die Christdemokraten in Altburg und Stammheim.

Dagegen legte wiederum die Stadtverwaltung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Beschwerde ein. Die oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land stellte sich auf die Seite der Stadt Calw. Am Donnerstagabend vor der Wahl stand damit fest: Die Wahlen finden wie gehabt statt – in Altburg, Stammheim und Hirsau ohne SPD und CDU.

Beide Parteien ließen zum damaligen Zeitpunkt offen, ob sie weitere Schritte des Widerstands gegen das Urteil gehen beziehungsweise die Wahl anfechten werden.

Vor wenigen Tagen bekam die Stadtverwaltung ein Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe bezüglich der Ortschaftsratswahlen in allen Teilorten Calws. "Das Regierungspräsidium hat die Wahl [...] geprüft", ist dort zu lesen. Und: "Einsprüche gegen die Wahl wurden zurückgenommen." Da auch keine Verstöße festgestellt wurden, wird die Wahl in dem Schreiben für gültig erklärt. Eventuelle Neuwahlen, wie sie bei der Anfechtung der Wahl möglich gewesen wären, seien damit vom Tisch, bestätigt das RP.

Engagement ist hohes Gut

"Nachdem die Verschiebung der Ortschaftsratswahren durch den VGH abgelehnt wurde und die Wahlen am 26. Mai stattfanden, haben wir uns dazu entschieden, aus Respekt vor den neu gewählten Räten, von einem Einspruch abzusehen", erklärt die CDU-Stadtverbandsvorsitzende Ricarda Becker in einer Stellungnahme.

Der Stadtverband sehe die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zur Wahl zu stellen, für ein hohes Gut. "Den Räten, die gewählt wurden dieses Amt durch ein Klageverfahren eventuell wieder zu entziehen, entspricht nicht der Würdigung dieser Bereitschaft und unserem demokratischen Verständnis."

So ganz ohne Konsequenzen bleibt das Wirrwarr im Vorfeld der Wahl dennoch nicht. Becker habe vor, sich mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Blenke für die Anpassung des Kommunalwahlgesetzes einzusetzen, "sodass die Regularien klarer werden und das passive Wahlrecht sowie die Auswahl für den Bürger deutlicher vor solchen Verfahren und Vorkommnissen geschützt sind", meint sie.

Leidtragende sind "einfache Bürger"

Renato Fontes, der Vorsitzende des SPD-Stadtverbands Calw, sieht das Thema ebenfalls noch nicht als abgeschlossen an. Auch wenn die Partei ihren Widerspruch gegen den Ausschluss in Stammheim inzwischen zurückgenommen hat. "Grundsätzlich ist das Thema nicht erledigt, da sich an den auslösenden Faktoren nichts geändert hat. Aus meiner Sicht ist der Gemeindewahlausschuss und insbesondere der Vorsitzende seinen Aufgaben nicht, oder zumindest nicht ausreichend nachgekommen", äußert er sich in einer Stellungnahme. Sein Ärger rührt vor allem daher, dass die SPD ihre (teils fehlerhaften) Unterlagen so fristgerecht eingereicht hatte, dass seiner Meinung nach noch eine Korrektur möglich gewesen wäre. Daher habe der Ausschuss "eine glasklar definierte Frist ignoriert." Auch über das Vorgehen an sich ärgere er sich – und vermutet sogar, dass die wirklichen Absichten der Entscheidung verheimlicht werden sollten.

Für Fontes ergeben sich aus der Geschichte mehrere Konsequenzen. Er ist, ebenso wie Becker, der Meinung, dass die betreffenden Regularien konkretisiert werden müssten. "Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Leidtragende in der Regel nicht Juristen oder Verwaltungsbeamte sind, sondern ›einfache‹ Bürger, die sich ehrenamtlich für ihre Kommune einsetzen."

Doch warum hat die Partei den Widerspruch überhaupt zurückgenommen? "Nachdem der Landesverband keine besonders guten Aussichten für den Erfolg einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gesehen und somit von Unterstützung abgesehen hat und der Ortsverband nicht über ausreichende Mittel verfügt", wären die Kosten insbesondere von den Betroffenen zu tragen gewesen.

Dieses Risiko wolle man nicht eingehen. "Insbesondere die langjährigen Mitgliedern des Ortschaftrats Stammheim verärgert dieser Ausgang deutlich. Aber letztlich werden sich alle weiterhin so gut wie möglich für ›ihre‹ Ortschaften einsetzen und dann gegebenenfalls bei den nächsten Wahlen erneut antreten", so das Fazit des Lokalpolitikers.