Der Blitzer an der Stuttgarter Straße wurde umgefahren, bald soll jedoch ein neuer aufgebaut werden. Foto: Rousek

Bis zu 180.000 Euro Kosten: Haftpflichtversicherung bezahlt üblicherweise Schäden.

Calw - Der Blitzer in der Stuttgarter Straße in Calw ist Geschichte – vorerst. Am Wochenende wurde die Messanlage bei der Kollision mit einem Auto zerstört. Die Stadt plant bereits, ein neues Gerät aufstellen zu lassen. Doch wer trägt in einem solchen Fall die Kosten? Wir haben nachgefragt.

Freitagabend, etwa gegen 19 Uhr. Ein 24-jähriger Mann ist mit seinem voll besetzten Auto auf der Stuttgarter Straße in Richtung Althengstett unterwegs. Nach Angaben der Polizei fährt er zu schnell, verliert im Bereich der stationären Radarfalle die Kontrolle über sein Fahrzeug, kommt von der Fahrbahn ab und kracht gegen den Blitzer. Einige Meter weiter bleibt das Fahrzeug liegen. Der Schaden allein an der Messanlage wird auf 120.000 bis 180.000 Euro geschätzt. Hohe Summen, die kaum jemand ohne Weiteres aufbringen kann.

Die Versicherungen

Doch was bedeutet das nun für den Unfallverursacher? Zahlt die Versicherung trotzdem? Oder muss der Fahrer – der schließlich zu schnell unterwegs war – zur Kasse gebeten werden?

Ein Sprecher des ADAC-Regionalclubs Württemberg erklärte dazu auf Anfrage unserer Zeitung: Solange ein Unfall nicht mit Absicht geschehe, bezahle üblicherweise die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Schaden, der an fremdem Eigentum angerichtet wurde.

Das gelte selbst dann, wenn ein Autofahrer grob fahrlässig handelt – also beispielsweise unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall verursacht. In solchen Fällen können Versicherungen ihre Kunden aber in Regress nehmen, also Geld zurückfordern. Diese "Regress-Summe ist jedoch begrenzt, denn kein Versicherungsnehmer soll wegen eines Autounfalls in Existenznöte geraten", heißt es dazu auf der Homepage des ADAC. Selbst bei grober Fahrlässigkeit müssen Versicherte demnach "nur" bis zu 5000 Euro pro Schadensfall beziehungsweise bis zu 10 000 bei einer zusätzlichen Unfallflucht bezahlen – egal, wie hoch die Schadenssumme tatsächlich ausfällt.

Anders sieht es nach Angaben des ADAC dagegen bei der Kaskoversicherung aus, die Autofahrer gegen die Schäden am eigenen Auto absichert. Hier sei es möglich, dass die Leistungen nicht nur wegen grober Delikte wie Alkohol oder Drogen am Steuer gekürzt werden. Ärger könne beispielsweise auch bekommen, wer kleinen Tieren ausweiche, sich trotz Übermüdung ans Steuer setze und einschlafe, sich nach einer heruntergefallenen Zigarette bücke und von der Fahrbahn abkomme, mit dem Handy am Ohr einen Unfall verursache oder im Winter mit Sommerreifen einen Unfall baue.

Wie viel des Schadens dann der Kunde bezahlen müsse, hänge vom jeweiligen Vergehen ab und werde im Streitfall von einem Richter entschieden. Bei Alkoholdelikten mit mehr als 1,1 Promille müsse die Versicherung aber beispielsweise überhaupt nichts zahlen.

Neuer Blitzer

Im Fall des 24-Jährigen, der mit der Radarfalle kollidierte, dürfte somit zumindest der Schaden am Blitzer komplett von der Versicherung übernommen werden. Die Zukunft dieses Messgeräts ist übrigens trotz des Unfalls gesichert. Das erklärter Calws Oberbürgermeister Ralf Eggert auf Anfrage unserer Zeitung. So werde der Blitzer an derselben Stelle wieder aufgebaut. "Die Bundesstraße hat in diesem Bereich angrenzend Wohnbebauung und die Ein- und Ausfahrten sind bei höherer Geschwindigkeit nicht ungefährlich. Außerdem wohnen dort Menschen, die an der ohnehin stark befahrenen Straße dadurch wenigstens vor dem Lärm zu schnell fahrender Fahrzeuge geschützt werden", so der OB. Wann genau das neue Gerät komme, lasse sich derzeit noch nicht genau sagen. "Aber wir haben uns bereits mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt, um die Säule schnellstmöglich wieder in Betrieb nehmen zu können", berichtet Eggert.

Bis es so weit sei, werde der Streckenabschnitt an verschiedenen Stellen durch mobile Messysteme geprüft.

Ein Moment der Unachtsamkeit, schon ist es geschehen: Ein Verkehrsunfall kann jedem passieren. Doch wie verhält man sich dann korrekt? Das ist im Paragraf 34 der Straßenverkehrsordnung geregelt.

So steht dort unter anderem geschrieben, dass zuerst der Verkehr gesichert – also ein Warndreieck aufgestellt oder beiseite gefahren – werden müsse, bevor man sich um die Unfallfolgen kümmere oder Verletzte versorge. Dies sei wichtig, so erklärte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe auf Anfrage, weil somit in der Regel nicht nur die Unfallbeteiligten, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer geschützt würden. Konkret gesagt: Sollte ein Unfallverursacher Verletzte versorgen, ohne sich um die Absicherung zu kümmern, könnte ein Dritter zu spät gewarnt werden und ebenfalls auf die Fahrzeuge auffahren – wodurch der Schaden noch größer werden könnte.

Sind der Verkehr gesichert und gegebenenfalls Verletzte versorgt, muss der Unfallverursacher seine Personalien angeben und Angaben zu seiner Haftpflichtversicherung machen.