Der Angeklagte bestreitet, einen Jungen missbraucht zu haben. (Symbolbild) Foto: Pleul

26-Jähriger beteuert Unschuld: "Nur sprachlich Grenzen überschritten." Pornografisches Material entdeckt.

Calw - Vor dem Calwer Amtsgericht muss sich derzeit ein 26-Jähriger aus einer Gäugemeinde wegen Missbrauchs von Kindern und Besitzes jugendpornografischer Dateien verantworten. Der Jugendtrainer weist die Vorwürfe jedoch von sich.

"Ich hätte so nicht schreiben dürfen", räumte er lediglich zu den Texten ein, die er über den Nachrichtendienst Whatsapp versendet hatte. Auch gestreichelt habe er den heute 13-jährigen Jungen, aber nicht im Genitalbereich. Das nämlich warf ihm der Staatsanwalt in seiner Anklage vor. Demnach habe der Anklagte die Situation, als dieser mit dem Schützling in einer Nestschaukel gesessen habe, ausgenutzt.

Fast 3000 Nachrichten in vier Wochen

Ob er sich erklären könne, warum die Mutter des Jungen das Verfahren ins Rollen gebracht habe, wollte die Richterin von dem Beschuldigten wissen. Der Staatsanwalt hatte mit der vom Angeklagten versendeten Nachricht "Mir geht es gerade so schlecht, würde am liebsten in deinen Armen liegen" ein Beispiel gegeben.

"Ich hätte so nicht schreiben dürfen, aber ich bin ein emotionaler Mensch", sagte der 26-Jährige. Vielmehr vermute er eine Kampagne einer anderen Mutter, die von Anfang an gegen ihn gewesen sei und unter anderem wohl eine banale Situation, als er mit dem Jungen auf einer Bank saß, falsch interpretiert habe.

Dem hielt allerdings der Vertreter der Nebenklage entgegen, dass der Jugendtrainer innerhalb von vier Wochen fast 3000 Nachrichten an den Jungen schickte. "Das ist nicht normal und sie waren sogar ungehalten, wenn er nicht reagierte", stellte er fest. Für ihn seien die Ausführungen des Angeklagten unglaubwürdig, vor allem im Zusammenhang mit der zweiten Anklage.

Laut dieser habe er sich auch des Besitzes jugendpornografischer Dateien schuldig gemacht, berichtete der Staatsanwalt. So seien im Juli vergangenen Jahres Bilder und Videos auf seinem Computer gefunden worden.

Gericht will nun Gutachten abwarten

"Wenn es sich dabei um unter 18-Jährige handelt, tut es mir leid, ich habe mir die Aufnahmen angeschaut, weil ich selber noch keine Erfahrungen habe und nicht wusste, dass sie gespeichert werden", wies der Angeklagte auch diesen Vorwurf von sich.

Die Anhörung des betroffenen Jungen nahm das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor.

Bevor der Prozess fortgesetzt wird, will das Gericht nun noch ein Gutachten zum Geschädigten abwarten, war nach der Verhandlung zu erfahren. Welcher Art dieses Gutachten sein werde sowie weitere Einzelheiten dazu wurden jedoch nicht preisgegeben.