Maren Brenner überreichte Oberbürgermeister Ralf Eggert Unterschriftenlisten. Die Stadt lässt jetzt prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren pro Hallenbad erfüllt sind. Foto: Pardo

Initiative liefert mehr als 1500 Unterschriften pro Hallenbad ab. Stadt will Vorhaben wohlwollend prüfen.

Calw - Der Ankündigung, für den Erhalt des Calwer Hallenbads über ein Bürgerbegehren zu kämpfen, hat eine Calwer Initiative jetzt Taten folgen lassen. Sprecherin Carmen Brenner lieferte bei Oberbürgermeister Ralf Eggert zwischen 1500 und 1600 Unterschriften ab.

Wie viel es genau sind, das soll, so der OB im Gespräch mit unserer Zeitung, jetzt genau geprüft werden. Und natürlich auch, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren erfüllt sind. "Damit wollen wir aber keine Hürden bauen, sondern nur auf mögliche Probleme hinweisen", so Eggert. Ziel der Stadtverwaltung sei es zunächst einmal, dass das angestrebte Bürgerbegehren die Hürden auch nehmen kann.

Wie berichtet, will es eine Initiative von Calwer Bürgern – vor allem Hallenbadbesucher und Familien mit Kindern – nicht so einfach hinnehmen, dass das Carl-Schmid-Bad zum Schuljahresende geschlossen wird. Wenn es dazu kommt, wäre die Nachnutzung übrigens noch völlig offen.

In den vergangenen Wochen lagen in Calwer Geschäften Unterschriftenlisten aus. Wie es bei einem angestrebten Bürgerbegehren zwingend erforderlich ist, war auf diesen auch auf die Frage der Finanzierung des Vorhabens eingegangen worden.

Gemeinderat wird sich in nächster Sitzung mit Theamtik befassen

Und zwar: nicht eingesetzte Reparaturrücklagen der letzten Jahre, Einsparung der Rückbaukosten, Gewerbesteuermehreinnahmen, Sponsoren und Mehreinnahmen aufgrund eines attraktiveren Angebotes und Services. Nach Ansicht der Vertretungsberechtigten – Maren Brenner und Gudrun Pierolt – sind jedenfalls mögliche Lösungen für eine wirtschaftliche Renovierung nicht ausreichend geprüft worden.

Reparaturrücklagen, so Eggert, hat es in den vergangenen Jahren keine gegeben. Über die Erhöhung der Gewerbesteuer müssten, wenn es wirklich dazu komme, dann die Bürger entscheiden. Aber so weit ist man in dem Verfahren natürlich noch lange nicht. Zunächst einmal soll sich der Gemeinderat in einer seiner beiden nächsten Sitzungen mit der neuen Thematik befassen. Bis dahin ist sicher auch geklärt, ob die Initiative die für Bürgerbegehren vorgesehenen zeitlichen Fristen eingehalten hat.

Sechs Wochen nach Bekanntwerden einer Angelegenheit muss laut Gemeindeordnung nämlich der erste Schritt, in diesem Fall die Abgabe der Unterschriften, getan sein. Geht man vom Zeitpunkt des Beschlusses des Aufsichtsrats der Stadtwerke Ende Februar aus, wäre das kein Problem. Wenn der Gemeinderatsbeschluss vom 31. Januar der springende Punkt wäre, würde das natürlich anders aussehen. Maren Brenner hofft jetzt aber, dass die Stadt das Bürgerbegehren nicht an einem möglichen formalen Mangel scheitern lässt.