Wenn’s schneit, sind Räumdienste unterwegs – allerdings nicht überall. (Symbolfoto) Foto: Weigel

Winterdienst-Pflichten von Städten und Gemeinden. Baubetriebshof ab 3 Uhr im Einsatz.

Calw - Der Winter ist da, der Schnee noch nicht. Und wenn er kommt? Dann räumt der Calwer Baubetriebshof. Aber nicht überall – und in einer bestimmten Reihenfolge. Baubetriebshofsleiter Reinhard Gunzenhäuser erklärt, was dahintersteckt.

Wenn das kalte Weiß im Winter die Straßen bedeckt, sind Räumdienste und Baubetriebshof gefordert – und verpflichtet, die Verkehrswege von Schnee und Eis zu befreien. Was viele Menschen allerdings nicht wissen: Diese Pflicht erstreckt sich nicht bis in die letzte Sackgasse hinein. Denn, so erklärt Baubetriebshofsleiter Reinhard Gunzenhäuser: "Die gesetzliche Verpflichtung beschränkt sich auf Straßen, die zugleich verkehrswichtig und gefährlich sind. Als gefährlich wird eine Straßenneigung ab sieben Prozent Gefälle angesehen. Für alle anderen Straßen besteht keine Verpflichtung."

Eine Regelung, die in Paragraf 41 des Straßengesetzes Baden-Württemberg festgeschrieben steht. Dort heißt es, "den Gemeinden obliegt es im Rahmen des Zumutbaren Straßen zu räumen sowie bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen".

Hauptverkehrswege haben Vorrang

Zumutbar ist eine Räumung kleinerer Straßen erst, wenn "die verkehrswichtigen Straßen und die mit Versorgungsfunktionen bereits geräumt sind und die zeitlichen und personellen Ressourcen es noch zulassen", führt Gunzenhäuser aus.

Der Großteil der Straßen, die "einigermaßen eben sind und ›nur‹ Anwohnern zum Erreichen ihrer Grundstücke dienen", sagt Gunzenhäuser, werden daher in der Regel nicht oder nur nachrangig geräumt.

In der Rangordnung der Räumung stehen Hauptverkehrsstraßen sowie Bus-Strecken und Straßen, die beispielsweise zu Krankenhäusern oder Feuermagazinen führen, ganz oben. Danach folgen "alle Strecken, die als Sammler aus den Wohngebieten in die Hauptverkehrsstrecken einmünden und die steilen Straßen" sowie "Straßen an Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäuden", erläutert der Baubetriebshofsleiter. Dann werde entschieden, ob ein zweiter Durchgang nötig sei oder ob man weitere Straßen bearbeiten könne.

Los geht es beim Baubetriebshof übrigens bereits um 3 Uhr mit zwei Bereitschaftsleuten, die den Zustand der Straßen prüfen. Muss geräumt oder gestreut werden, werden weitere Fahrer, die privaten Dienstleister und der Handstreudienst alarmiert, die ab etwa 4 Uhr ausrücken, um bis 7 Uhr möglichst alle Bereiche einmal bearbeitet zu haben. "Das gelingt bei nächtlichem Schneefall recht gut. Wenn der Schneefall erst morgens gegen 6 Uhr beginnt, scheitern wir regelmäßig, weil es dann genau mit dem einsetzenden Berufsverkehr zusammenfällt und sehr schnell kein Durchkommen mehr ist", sagt Gunzenhäuser. "Dann werden wir regelmäßig viel gescholten und brauchen sehr dicke Nerven. Einmal, weil dann überall Fahrzeuge das Räumen behindern, und weil das nicht vorherplanbar ist."

Um Straßen frei zu halten, bedarf es einer großen Menge an Streumitteln. Doch wie viel genau? "Für diesen Winter haben wir rund 570 Tonnen Salz und 250 Tonnen Splitt eingelagert", sagt Baubetriebshofsleiter Reinhard Gunzenhäuser. Auf Abruf seien nochmals 100 Tonnen Salz beim Lieferanten eingelagert. Damit sei der empfohlene Bestand vorrätig. Der tatsächliche Bedarf könne aber zwischen 300 und 700 Tonnen Salz je Winter variieren. Deshalb werde der Vorrat gegebenenfalls rechtzeitig ergänzt.