KSK-Soldaten müssen ständig üben, natürlich auch im Ausland, zum Beispiel in Mali. Foto: Fritsch

Ehemaliger Kompaniechef wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung verurteilt. 100.000 Euro Handgeld.

Calw - "Auf Wiedersehen", sagte am Mittwoch Richter Marco Laxgang zu einem ehemaligen Major des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Calw, nachdem er diesen zu einem Jahr Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verurteilt hatte. "Nein, besser nicht", antwortete der Ex-Soldat.

Der Mann musste sich an zwei Tagen vor Gericht verantworten, weil er als Kompaniechef der Eliteeinheit der Bundeswehr Geld unterschlagen, Urkunden gefälscht und seine Befehlsbefugnis missbraucht hat. Das warf ihm jedenfalls Staatsanwalt Stengel vor. Der Beschuldigte räumte die Taten auch ein. Und betonte, dass er in diesem Zusammenhang mittlerweile "Tabula rasa" gemacht, also in seinem früheren Leben, in dem nicht alles glatt lief, aufgeräumt habe.

100.000 Euro Handgeld hatte der ehemalige Mustersoldat, der schon früh mit einem Orden ausgezeichnet wurde, bei sich, als er für KSK-Soldaten im westafrikanischen Mali im Jahr 2008 ein Trainingslager organisieren sollte. Wie der Vertreter der Anklage im Gespräch mit unserer Zeitung erläuterte, ist ein so hoher Betrag in einem solchen Fall durchaus nicht ungewöhnlich. In Mali finden deutsche Soldaten fast gar nichts vor, was zu Übungszwecken taugt, nicht einmal eine Unterkunft.

Dass er dort eine solche angemietet hat, das machte er dem Rechnungsführer vor. Und auch bei anderen Ausgaben waren die Angaben nicht immer korrekt. So zweigte er von der Gesamtsumme einmal 5000 Euro und das andere Mal 34 700 Euro ab, um seinen aufwendigen Lebensstil zu finanzieren. Damit nicht genug. Er nahm auch noch zinslose Darlehen bei Untergebenen auf.

Bei der Bundeswehr fiel dies alles zunächst gar nicht auf. Erst zwei Jahre später sind interne Ermittlungen angelaufen, später schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein. Diese hatte es bei ihrer Arbeit nicht immer leicht. Weil der Großteil der Zeugen KSK-Soldaten waren, die wegen ihrer Auslandseinsätze ja nicht immer greifbar sind.

"Ein Waisenknabe bin ich natürlich nicht", sagte der Angeklagte bei seiner Vernehmung. "Aber ein Musterknabe würde ja auch nicht zum Einsatz nach Afghanistan geschickt."

"Sie hätten in Ihrer Funktion die Summe natürlich ordnungsgemäß abrechnen müssen. Und dann machen Sie solche Schlagzeilen", sagte Richter Laxgang bei der Urteilsbegründung. Mit der verhängten Strafe blieb er zwei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dem Ex-Elitesoldat kam dabei zu Gute, dass er auf eigenen Wunsch mittlerweile aus der Bundeswehr ausgeschieden ist und sich gegenüber seinem früheren Dienstherrn verpflichtet hat, den Schaden wieder gutzumachen. Der Richter räumte ihm ein, dass er dies in Raten tun darf, ebenso wie den Geldbetrag in Höhe von 4000 Euro, den er an die Staatskasse zu zahlen hat.