Die Bundeswehr hat offenbar einen neuen Rechtsextremismus-Skandal. Foto: dpa

Mann war Militärischem Abschirmdienst aufgefallen: Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Rechtsextremismus.

Calw - Die Bundeswehr hat offenbar einen neuen Rechtsextremismus-Skandal.

Beim Kommando Spezialkräfte (KSK) in Calw soll laut "Bild" ein Oberstleutnant nach 28 Dienstjahren suspendiert worden sein. Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Franco A., der einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag geplant haben soll, sei er dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) aufgefallen. In Telefonaten habe er davon gesprochen, dass der Staat die Lage wegen der Flüchtlingskrise nicht mehr im Griff habe und man die Dinge selbst in die Hand nehmen müsse.

Ein Sprecher des Heeres der Bundeswehr bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass der Kommandeur der Division Schnelle Kräfte, zu der auch das KSK gehört, ein Dienst- und Uniformverbot ausgesprochen habe. Darüber hinaus sei sofort ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus eingeleitet worden.

Ob es sich bei dem Mann, gegen den ermittelt wird, tatsächlich um einen Angehörigen des KSK handelt, wollte der Sprecher nicht kommentieren.

Fakt ist, dass in den vergangenen zwei Jahren immer wieder Berichte von kriminellen Vorgängen bei der Spezialeinheit Schlagzeilen machten - beispielsweise der mutmaßlich von einem Soldaten auf einer Party gezeigte Hitlergruß oder Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr, der im Dezember zum Brigadegeneral befördert wurde, äußerte sich dazu auch in seiner Ansprache beim Neujahrsempfang der Spezialeinheit. Dabei stellte er klar, dass solcherlei Verfehlungen im KSK keineswegs toleriert, sondern im Gegenteil umfassend untersucht und konsequent geahndet würden – sofern sie sich als richtig erwiesen. "Unrechtmäßig, unverhältnismäßig und auch schlicht ungerecht" seien dagegen Vorverurteilungen und die Verallgemeinerung auf alle Angehörigen der Spezialeinheit, so Kreitmayr.

Sich sowohl im als auch außerhalb des Dienstes gesetzestreu, korrekt und vorbildlich zu verhalten, gebe nicht nur der Diensteid vor, es sei auch der Anspruch, den die Truppe an sich selbst richte, entsprechend der eigenen Werte und Traditionen.