Der Frust der Hartz IV-Empfänger im Kreis Calw, die Anträge beim Landratsamt stellen, ist zuweilen groß. Foto: Archiv

Kritik an Mitarbeitern des Landratsamts: Wochen- oder monatelang müsse man auf Anträge warten.

Calw - Der Mann, nach erfolgreicher Drogentherapie im Ambulanten Betreuten Wohnen im Lebenszentrum Ebhausen untergebracht, war froh, eine eigene Wohnung gefunden zu haben. "Ihren Antrag bearbeite ich, wenn ich dafür Zeit habe", bekam er dann auf dem Landratsamt zu hören, als es um Wohngeld nach SGB II ging. Auf seinen Einwand, allzu lange werde der Vermieter sicherlich nicht warten, hieß es: "Das ist nicht mein Problem."

So jedenfalls die Schilderung des Betroffenen. Götz Kanzleiter kennt sehr wohl solche und ähnliche Schilderungen von Hartz-IV-Empfängern, die sich an ihn wenden. Zudem hat der Leiter der Diakonischen Bezirksstelle in Calw den Eindruck, dass Antragstellern Informationen, etwa zu Mietkautionszuschüssen oder Umzugskostenbeihilfen, vorenthalten werden.

Er selbst, räumt Kanzleiter ein, finde, wenn er sich um einzelne strittige Fälle kümmert, im zuständigen Abteilungsleiter stets einen zugänglichen Gesprächspartner. Zwischen Hartz-IV-Empfängern und Sachbearbeitern scheint es dagegen zu haken. Da müssen Menschen und oft ganze Familien, bei denen es auf jeden Euro ankommt, wochen- oder monatelang auf Anträge warten. Der Frust der Antragsteller ist zuweilen groß.

Unterschiedliche Standpunkte der Kreistagspolitiker

Das wurde bei einem Spaziergang deutlich, zu dem der monatliche Frühstückstreff "!Zack!" dieses Mal die Politikerinnen Saskia Esken (SPD), Beate Fauser (FDP) und Charlotte Michel-Biegel (Grüne) eingeladen hatte. Zu "!Zack!", getragen vom DGB Nordschwarzwald, der Diakonie und dem katholischen Dekanat Calw, kommen einmal im Monat Menschen mit geringem Einkommen, mit Hartz IV und andere Benachteiligte zusammen. Dabei geht es unter anderem um Informationen zum Sozialrecht sowie Hilfen im Umgang mit Behörden, in Notsituationen oder beim Ausfüllen von Formularen.

Im Kreis Calw steht im Herbst die Neuregelung der SGB-II-Verwaltung an. Im SGB II wird die Grundsicherung von Arbeitsuchenden geregelt. Die Aufteilung der Aufgaben zwischen Bundesanstalt für Arbeit und dem Landratsamt wird dann in der heutigen Form ein Ende haben.

Esken spricht sich für die Einrichtung von Jobcentern aus, die aus Mitarbeitern von Arbeitsbehörde und Landratsamt gebildet werden. Sie möchte auf die Kompetenz der Bundesanstalt bei der Arbeitsvermittlung nicht verzichten. Fauser votiert dagegen für das Optionsmodell, das vorsieht, die gesamte SGB-II-Verwaltung dem Landratsamt zu überlassen.

Ganz gleich, welches Modell zum Tragen kommt, die Betroffenen halten es für vorteilhaft, wenn die Verwaltung künftig in einer Hand liegen wird. Sie hoffen, dass ihr Geld dann schneller ausbezahlt werden kann.