Auf einem kurzen Teilstück fährt die Albtalbahn auch auf der Gemarkung des Landkreises Calw Archiv-Foto: Mutschler Foto: Schwarzwälder Bote

ÖPNV: AVG fordert 500 000 Euro pro Jahr für Trasse nach Bad Herrenalb / Hat Kreiswechseldebatte "schlafende Hunde" geweckt?

"Kann es sein, dass da durch die Kreiswechsel-Diskussion in Bad Herrenalb ›schlafende Hunde" geweckt wurden?" Landrat Helmut Riegger musste ein wenig nicken bei dieser Frage von Kreisrat Rainer Prewo (SPD). Worum es geht: Die Albtalbahn möchte einen Betriebszuschuss vom Kreis Calw.

Kreis Calw. Der Hintergrund dieser für den Kreis Calw neuen Forderung: Die Linie S 1 der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) verbindet die zum Landkreis Calw gehörende Stadt Bad Herrenalb über Ettlingen direkt mit Karlsruhe. Eigentlich stellt diese Trasse sogar historisch die Stammstrecke der AVG dar, der diese auch ihren Namen verdankt.

AVG-Forderung ist "in Teilen richtig"

Bisher wurde der Betrieb der Albtalbahn allerdings ganz ohne irgendeine Beteiligung des Landkreises Calw im Rahmen einer so genannten Mischkalkulation innerhalb der AVG finanziert, wie das Landratsamt in seiner Sitzungsvorlage für den Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss (VWA) des Calwer Kreistags formuliert. Mit der zunehmenden Vergabe / Ausschreibung auch von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr fände gezwungenermaßen aber auch eine verstärkte Abgrenzung der Kosten und Erlöse statt – gerade in Richtung der Gebietskörperschaften, also der Landkreise und Kommunen. Dies führe bei der Linie S 1 von/bis Bad Herrenalb dazu, dass die AVG (nach eigener Auskunft) eine finanzielle Beteiligung des Landkreises Calw benötige, um auf der Gesamtstrecke die Leistungen künftig weiterhin kostendeckend erbringen zu können.

Dabei handele es sich um die (aktuell) ungedeckten Kosten für den Streckenabschnitt zwischen Bad Herrenalb und der Kreisgrenze – zu der auch zwei Haltestellen auf Calwer Kreisgebiet gehören. Die Geschäftsführung der AVG sei daher mit der Zuschuss-Forderung auf den Landkreis Calw zugekommen und habe um Gespräche gebeten. Aktuell stehe als Forderung der AVG ein jährlicher Zuschuss in Höhe von im Durchschnitt rund 500000 Euro im Raum, so die Sitzungsvorlage weiter. Dabei würde eine Laufzeit des aktuellen Verkehrsvertrages bis 2022 zugrunde gelegt.

Laut Landrat Helmut Riegger sei man im Landratsamt "völlig überrascht" davon, dass die AVG eine Förderung vom Kreis anstrebe. Allerdings ergänzte Michael Stierle, Abteilungsleiter S-Bahn und ÖPNV beim Landkreis, dass sich die Forderung nach interner Prüfung "als in Teilen richtig" herausgestellt habe, man also letztlich nicht um einen Förderanteil für die AVG seitens des Kreises Calw herumkomme. Stierle erläuterte dazu, dass die AVG bisher den Schienenverkehr durch eigene Erlöse im Busverkehr "querfinanziert" habe – dieser habe aber in letzter Zeit "Federn lassen" müssen. Sprich: Die Erlöse aus dem Busverkehr seien soweit eingebrochen, dass sich die AVG nach neuen Erlösquellen umsehen musste.

Allerdings: Aus Sicht des Kreises Calw "braucht" die AVG ihren Streckenabschnitt bis Bad Herrenalb auch, weil auf der sonst einspurigen Trasse keine andere Wendemöglichkeit für die Schienenfahrzeuge bestehe als eben am Endbahnhof Bad Herrenalb. Wollte die AVG Bad Herrenalb nicht mehr mit Anschlüssen bedienen (weil sich der Kreis Calw an keinen Kosten beteiligen wolle), müsste die AVG hohe Investitionen in neue Infrastruktur außerhalb des Landkreises Calw leisten; was unrealistisch erscheine.

Dem Kreis Calw gebe das für die nun startenden Gespräche "eine starke Verhandlungsposition", weshalb Landrat Riegger aktuell davon ausgeht, dass man zwar als Landkreis letztlich werde "Geld in die Hand nehmen" müssen, aber dass am Ende "eine neue Zahl" da stehen werde – mutmaßlich deutlich unter den geforderten 500 000 Euro im Jahr.

Die VWA-Mitglieder nahmen formal den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis. Und ermächtigten darüber hinaus die Verwaltung, nun Verhandlungen mit der AVG über die Zuschusshöhe aufzunehmen. Auch mit der Stadt Bad Herrenalb werde das Landratsamt in Gespräche eintreten, um über eine mögliche und geforderte Mitfinanzierung auch von dort zu verhandeln.

Über die Verhandlungsergebnisse haben anschließend – je nach Zuständigkeit – der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss oder auch der Kreistag zu beschließen.