Der Verurteilte besaß verbotenerweise einen Schlagring. Foto: ra3rn/ Shutterstock

Viermonatige Bewährungsstrafe und Geldstrafe für 25-Jährigen. Verurteilter bereits vorbestraft.

Calw - Bei der Durchsuchung der Wohnung eines 25-Jährigen hat die Polizei je einen Schlagring und Butterflymesser sowie eine Sammlung verschiedener Patronen gefunden. Da er dafür keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, hat ihn jetzt das Calwer Amtsgericht zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

"Er ist einschlägig vorbestraft und er hat sich trotzdem wieder etwas zu schulden kommen lassen", sagte eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Im Vorfeld hatte der Vorsitzende Richter Marco Laxgang unter anderem von einer Verurteilung mit ähnlichem Hintergrund vor dreieinhalb Jahren berichtet.

Diesmal waren neben Schlagring und Messer allerdings mehrere Gewehr- und Revolverpatronen unterschiedlichen Kalibers sichergestellt worden. "Ich habe damit nichts vorgehabt, sie waren immer zuhause, standen früher im Regal", sagte der angeklagte Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandisolierer.

"Auch wenn die Gegenstände nur in der Wohnung waren, ändert das nichts am Straftatbestand", stellte Laxgang in seiner Urteilsbegründung fest. Er folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, zumal bisherige Sanktionen nicht wirksam waren, wie er sagte. Deshalb setzte er die Zeit der Bewährung auf zwei Jahre fest und verurteilte den geständigen Angeklagten darüber hinaus zu einer Geldauflage in Höhe von 1200 Euro.