Am nordwestlichen Rand von Heumaden soll weiter gebaut werden. Foto: Hölle

Bebauungsplan Schafweg III kommt. Sünden aus Vergangenheit sollen sanktioniert werden.

Calw - Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstagabend den Weg zur Ausweisung weiterer Baugrundstücke in Heumaden geebnet. Dem Bebauungsplan "Schafweg III" hat das Gremium zugestimmt.

Jetzt muss dieser Plan nur noch vom Gemeinderat beschlossen werden. Und auch dieses Gremium wird natürlich zustimmen. Die Nachfrage nach Baugrundstücken in Calw ist nämlich ungebrochen groß.

Wie Oberbürgermeister Ralf Eggert und der zuständige Fachgebietsleiter bei der Stadtverwaltung Andreas Quentin auf Nachfrage erläuterten, wird schon an die Gebiete Schafweg IV und V gedacht.

Haupterschließung bereits vorgegeben

Mit dem Bebauungsplan "Schafweg III" soll ein weiterer Teilbereich der insgesamt etwa elf Hektar großen Entwicklungsfläche am nordwestlichen Rand von Heumaden entwickelt werden. Die Größe des Plangebiets beträgt 2,8 Hektar. Die Haupterschließung ist durch die Baugebiete "Schafweg" und Schafweg II" bereits vorgegeben.

Auch die städtebauliche Struktur der ersten Bauabschnitte (Grundstückszuschnitte und -größen) soll weitergeführt werden. Geplant ist überwiegend eine Einzel- oder Doppelhausbebauung mit einer gebietsverträglichen Höhenfestsetzung. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 400 und 450 Quadratmetern. Je nach Art der Bebauung und Teilung können so etwa 40 Baugrundstücke entwickelt werden. Mit der Erschließung soll noch in diesem Jahr begonnen werden.

Entgegen ihrer ursprünglichen Aussage wollte Irmhild Mannsfeld von der Neuen Liste Calw (NLC) ihre Forderung, dass auf einen "regionalen Baustil" Wert gelegt werden soll, dann doch nicht als Antrag formulieren. Andere Ausschussmitglieder hatten sich dagegen ausgesprochen, künftige Bauherrn mit noch mehr Vorschriften zu belegen.

Änderung soll nachträglich heilen

Der Bau- und Umweltausschuss sprach sich auch dafür aus, Bausünden, die im Wochenendhausgebiet Osterhalde bei Stammheim in der Vergangenheit begangen worden sind, durch eine Änderung des aus dem Jahr 1964 stammenden Bebauungsplans nachträglich zu "heilen". Dieses Thema hatte der Gemeinderat vor zweieinhalb Jahren behandelt. Daraufhin gab es Baukontrollen und eine detaillierte Bestandsaufnahme. Festgestellt wurde, dass die eigentlich geltenden Bestimmungen in diesem Gebiet, zum Beispiel im Hinblick auf Größe der Baukörper und auf die Zulassung von Nebengebäuden, nicht beachtet worden sind. Das ist manches Mal so weit gegangen, dass aus einem Wochenendhaus ein richtiges Wohngebäude geworden ist.

Durch die Änderung des Bebauungsplans, der aus heutiger Sicht, wie die Verwaltung meint, kaum mehr angemessen ist, und dem jetzt der Gemeinderat noch zustimmen muss, gibt es hier mehr Spielräume, beziehungsweise wird sanktioniert, was früher nicht zulässig war. Was NLC-Stadtrat Hans Necker zu folgender Feststellung veranlasste: "Diejenigen, die sich nicht ums Recht gekümmert haben, bekommen hinterher auch noch Recht."