Bild mit Symbolcharakter: Der Alzenberg "Löwen" wird dem Boden gleichgemacht. Foto: Hölle

Ehemaliges Alzenberger Wirtshaus weicht Wohnbebauung. Arbeiten dauern etwa drei Wochen.

Calw - Die Tage des Alzenberger "Löwen" sind gezählt. Gestern hat der Pfullinger Abbruchspezialist Martin Geprägs damit begonnen, das Gebäude abzureißen. Es muss einer Wohnbebauung weichen, für die der Gemeinderat im November vergangenen Jahres die Voraussetzungen geschaffen hat.

Letzter Wirt in dem 1875 errichteten Gebäude, das etwa 40 Jahren als Gaststätte und eine Zeit lang auch als Pension betrieben wurde, war Philipp Ruoff. Vor gut vier Jahren hatte er sich schweren Herzens entschlossen, den Betrieb in dem traditionsreichen Haus aufzugeben. Aus wirtschaftlicher Sicht war die Gaststätte nicht mehr zu halten. Vor allem unter der Woche kamen einfach zu wenig Gäste. Zwei Jahre zuvor hatte sich Ruoff mit der Neueröffnung des "Löwen", der zuvor fünf Jahre im Dornröschenschlaf lag, einen Traum erfüllt und das Gebäude schon damals vor dem Abriss bewahrt.

Aber jetzt ist es nicht mehr zu halten. Martin Geprägs geht davon aus, dass er für die gesamten Abbrucharbeiten inklusive Entsorgung und Recycling etwa drei Wochen brauchen wird. Früher, so erläuterte er im Gespräch mit unserer Zeitung, sei so etwas in wenigen Stunden zu schaffen gewesen. Aber heute würden ganz andere Vorschriften hinsichtlich des Rückbaus und der Separierung der Materialien gelten. Er muss es wissen: Geprägs ist als Mitglied des Deutschen Abbruchverbands seit mehr als 30 Jahren im Geschäft, und das bundesweit.

Die Erbengemeinschaft, die schon zu Philipp Ruoffs Zeit im Besitz des "Löwen" war, will auf dem Areal eine Wohnbebauung ermöglichen. Im Gelände hinter der ehemaligen Gaststätte sowie beidseitig entlang des privaten Erschließungswegs können insgesamt sechs Baugrundstücke entstehen. Damit dies möglich ist, hat der Gemeinderat vor etwa zehn Monaten den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Schulzengässle" gefasst. Der Alzenberger Stadtteilbeirat hatte das zuvor empfohlen.

Nach den Festlegungen dieses Bebauungsplans sind bei einer späteren Bebauung entlang des Schulzengässles maximal zwei Vollgeschosse und Im hinteren Bereich maximal ein Vollgeschoss zulässig. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt etwa 2900 Quadratmeter. Die Kosten der Erschließung trägt die Erbengemeinschaft.