Beim Zünden von Feuerwerkskörpern gilt es einiges zu beachten. Foto: Archiv

Beim Silvester-Böllern sind auf jeden Fall einige Vorschriften zu beachten. Bei Verstoß drohen Bußgelder.

Calw - Mit Lärm und Licht wollten die Menschen früher an Silvester böse Geister verscheuchen. Mittlerweile ist das Böllern zu einem Brauch geworden, über dessen Ursprung man gar nicht mehr nachdenkt. Die Faszination der bunten Lichter hoch oben am Nachthimmel bewegt jährlich auch viele Deutsche zum Kauf von Silvesterfeuerwerkskörpern.

Hierbei muss aber einiges beachtet werden. Aus der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sind Feuerwerke rechtlich komplett verbannt. In unmittelbarer Nähe zu Fachwerkhäusern und Reetdächern, die besonders leicht entzündbar sind, gilt ebenfalls deutschlandweit ein Böllerverbot. Das trifft natürlich auch auf die historische Altstadt Calws sowie manchen Teilort zu. Man möchte dadurch die alten Gebäude vor Bränden schützen.

Hoher Schaden

In der Silvesternacht 2008/09 hat das Feuerwerk in der Tübinger Altstadt einen Schaden in Millionenhöhe verursacht. Die Verordnung zum Sprengstoffgesetz gilt bereits seit 1977. Der Paragraf 23 wurde allerdings 2009 nach dem Brand in Tübingen verschärft und auf Gebäude mit Reetdächern und Fachwerkhäuser ausgedehnt.

Wer gegen diesen Paragrafen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem saftigen Bußgeld geahndet wird, warnt die Calwer Polizei. Im Bußgeldkatalog sind die entsprechenden Strafen festgelegt.

Marcel Gutekunst vom städtischen Ordnungsamt weiß, dass es immer wieder auch zu Verstößen bezüglich der Zeit kommt, in der man Feuerwerk zünden darf. Das ist nämlich nur am 31. Dezember und am 1. Januar zugelassen. Möchte man während des restlichen Jahrs ein Feuerwerk der Kategorie zwei entzünden, braucht man eine spezielle Genehmigung.

Nur Volljährige

Hält man sich nicht daran, muss man in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro hinblättern. Zur Kategorie zwei zählen beispielsweise Chinaböller, Raketen und Fontänen. Nur Volljährige dürfen die erlaubten Raketen in den Himmel jagen.

Aus diesem Grund findet der Verkauf dieser Feuerwerke auch nur an den drei Werktagen vor Silvester und nicht das ganze Jahr über statt. Es soll ja auch ein ganz besonderes Ereignis bleiben.

"Die Polizei wird in der kommenden Nacht auf jeden Fall verstärkt ein Auge darauf werfen, dass die Vorschriften eingehalten werden", so Gutekunst. In das neue Jahr mit dem abgefackelten Familienhaus zu starten, wünscht man schließlich niemandem.