Die Zulassungsstelle ist vor Gericht wieder ins Gerede gekommen. Foto: Stocker

Richterin spricht von kriminellen Machenschaften im Landratsamt. Zurück bleibt zumindest ein "Gschmäckle".

Calw - Dass es in der Zulassungs- und Führerscheinstelle des Landratsamts kriminelle Machenschaften gegeben hat, nämlich falsche Beurkundungen, war für Richterin Brigitte Lutz am Ende klar. Allerdings konnte wegen des Chaos’, das offensichtlich vorherrschte, nicht geklärt werden, ob die beiden Angeklagten, die jetzt vor Gericht standen, daran beteiligt waren.

Zumindest im März 2011 waren die organisatorischen Defizite so groß, dass selbst die Dokumentation von Vorgängen nicht einzelnen Mitarbeitern zugeordnet werden konnte. Wie auch der damalige Teamleiter gestern aussagte, waren die jeweiligen Kenn- und Passwörter für den Computer unter den Mitarbeitern bekannt oder konnten nachvollzogen und ausgetauscht werden, beispielsweise im Krankheitsfall. Außerdem räumte dieser Zeuge ein, dass bei großem Publikumsandrang Unterschriften ohne Kenntnis der Vorgänge denkbar gewesen wären.

Zutage war dieses Durcheinander getreten, als die Polizei einen bekannten Verkehrssünder stellte, dessen Fahrerlaubnis gesperrt war. Da er aber eine gültige Erlaubnis dabei hatte, kamen die Ermittlungen ins Rollen. "Die Indizien deuten auf sie hin, war doch unter ihrem Namen die Sperrfrist hinterlegt", sagte die Richterin zu einer ehemaligen Mitarbeiterin der Zulassungsstelle. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr gemeinsames Spiel mit dem mitangeklagten Verkehrssünder unterstellt, zumal auch die Zulassung eines Harley-Motorrades fingiert war.

"Offensichtlich gab sich die Behörde mit ihrer Versetzung zufrieden", sagte die Richterin weiter. Dem Sachverhalt sei seitens des Landratsamtes nicht nachgegangen worden. Im Zuge der Verhandlung wurde bekannt, dass sie wegen Datenschutzverletzung einem anderen Arbeitsbereich zugewiesen worden war. "Das Ganze hat ein Gschmäckle", resümierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, wenngleich er einräumte, dass der Angeklagten nichts nachzuweisen sei. "Es konnte nicht geklärt werden, wer den betreffenden Account nutzte", stellte er fest. Aufgrund der Zeugenvernehmungen, hätte sich jeder einloggen können.

Während er für die Verwaltungsangestellte Freispruch beantragte, wollte er den Mitangeklagten für vier Monate hinter Gitter schicken. "Es ist ihm gelungen, die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, ohne dass er einen Antrag gestellt hat. Er muss also mit jemandem zusammengewirkt haben", betonte der Staatsanwalt. "Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Bestechung", sagte dagegen dessen Verteidiger Peter Sponholz und forderte einen Freispruch.

"Er hätte die Fahrerlaubnis nie erhalten dürfen, aber wir können ihm eine Beteiligung nicht nachweisen", begründete Richterin Lutz schließlich auch diesen Freispruch. "Wir haben ausreichend Anhaltspunkte für die Arbeitsweise in der Zulassungsstelle im Landratsamt erhalten", konstatierte sie.