Die Angeklagten haben eine ganze Einbruchsserie begangen. Foto: Gebert

Gericht verurteilt drei Männer wegen Einbruchsserie zu Haftstrafen. Fluchtgefahr.

Nordschwarzwald - Sie wollten nur Geld verdienen. Als aber der Bauunternehmer die vereinbarten Löhne nicht zahlte, begaben sich drei Rumänen auf Diebestour. Eine ganze Einbruchsserie in der Region geht auf das Konto des Trios, das sich jetzt vor dem Schöffengericht Calw verantworten musste.

Sieben Fälle des so genannten Einbruchdiebstahls warf Staatsanwalt Ronny Stengel den drei Angeklagten im Alter von 43, 36 und 22 Jahren vor. Laut Anklage waren sie nachts in Gartenhäuser, Hütten und Schuppen eingedrungen und hatten daraus Werkzeug, Maschinen, Grillzubehör und vieles mehr entwendet. Betroffen waren von Mitte Juli bis Anfang August Einrichtungen in Nagold, Vollmaringen, Hochdorf, Oberjettingen, Deckenpfronn, Ergenzingen und Wörnersberg.

Mit rund 6000 Euro bezifferte Stengel den Wert der Beute. "Außerdem wurde umfangreicher Sachschaden an insgesamt 49 Hütten angerichtet", sagte der Staatsanwalt, der in diesem Zusammenhang auch auf versuchte Einbrüche verwies. Schon deshalb attestierte er den Angeklagten kriminelle Energie. Die Gewerbsmäßigkeit, wie es im juristischen Jargon heißt, könne man durch die Absicht der Männer belegen, die Beute verkaufen zu wollen.

Alle drei machen umfangreiche Angaben

Das jedenfalls räumten die Rumänen im Rahmen ihrer Geständnisse ein. Dafür hatten sie eigenen Angaben zufolge, einen Anhänger gekauft, um mit diesem die Beute in die Heimat zu fahren. Unmittelbar vor der ungarischen Grenze wurde Mitte August die österreichische Polizei auf das Gespann aufmerksam.

"Durch Aufkleber auf dem Diebesgut, die auf Nagold hinwiesen, war die Brücke schnell geschlagen", berichtete der zuständige Beamte der Kriminalpolizei von der folgenden Auslieferungshaft in Österreich, ehe das Trio Anfang September nach Deutschland gebracht wurde. "Alle drei machten von Anfang an umfangreiche Angaben zu den Einbrüchen", führte der Ermittler aus, was zur Folge gehabt habe, dass man die Beute gut den Taten zuordnen konnte.

Besonders diese Aussagebereitschaft brachten die Verteidiger Önsel Ipek, Johann Bach und Peter Keilhofer zugunsten ihrer Mandanten ein. Vor allem die Behandlung des Bauunternehmers, bei dem sie arbeiteten, der ihnen aber den Lohn vorenthielt, habe sie zu den Taten getrieben. "Sie haben den falschen Weg eingeschlagen, sind aber in die Tat hineingerutscht", sagte Bach und widersprach dabei dem Vorwurf des bandenmäßigen Diebstahls.

"Es hat sich klar herauskristallisiert, dass sie sowohl den Entschluss für die Tat, als auch die Durchführung gemeinsam begingen", hielt die Vorsitzende Richterin Brigitte Lutz dem entgegen. Zwar sehe das Schöffengericht das Pech mit dem Arbeitgeber, gleichzeitig aber auch, dass die drei Männer für sich die Masche einer Bande gefunden hätten. Deshalb verurteilte sie die Angeklagten zu je zwei Jahren und zwei Monaten Haft. "Wegen Fluchtgefahr bleibt der Haftbefehl aufrecht erhalten", stellte Lutz klar und lehnte zudem eine Bewährung ab, wie sie die Verteidiger gefordert hatten.