Der Bereich hinter der alten Musikschule soll künftig auf jeden Fall gastronomisch genutzt werden. Foto: Hölle

Gemeinderat formuliert Eckpunkte für Verkauf des alten Musikschulgebäudes. Entscheidung am 18. Juli.

Calw - Über die weitere Vorgehensweise beim Verkauf des alten Musikschulgebäudes hat sich der Gemeinderat geeinigt. So viel vorab: Die Stadt soll auf keinen Fall alles hergeben.

Das betrifft vor allem die Freifläche zwischen der ehemaligen Villa Wagner bis zur Nagold. Diese soll im Eigentum der Stadt verbleiben. Wie übrigens auch der Pavillon. Wenn sie gastronomisch genutzt werden sollen, können sie angepachtet werden – gegebenenfalls auch vom neuen Besitzer des Hauses. Dagegen soll das alte Badehaus, das die Stadt derzeit wieder herrichten lässt, verkauft werden – sofern auch das ehemalige Musikschulgebäude zumindest zum Teil gastronomisch genutzt wird. Sollte das nicht der Fall sein, will der Gemeinderat erneut über eine möglichen Verkauf des Badehauses entscheiden.

All dies und noch viel mehr hat der Gemeinderat unlängst nichtöffentlich beschlossen und somit Richtlinien für den anstehenden Verkauf formuliert. In seiner öffentlichen Sitzung am 18. Juli will das Gremium den Verkaufsbeschluss fassen. Bis zum 3. Juli sollen die Bewerber – wie berichtet vier an der Zahl – ein erneutes verbindliches und schriftliches Angebot einschließlich Nutzungskonzept vorlegen. Wie Oberbürgermeister Ralf Eggert gestern im Gespräch mit unserer Zeitung betonte, soll mit diesen Festlegungen aber keiner der vier Interessenten "unnötig beschwert" werden.

Nur eines steht jetzt schon fest: Das wirtschaftlichste Angebot wird genommen. Wobei auch städtebauliche Gründe gewertet werden, wie auch eine mögliche "dingliche Überlassung" von Räumen für die Öffentlichkeit. Nicht allein ausschlaggebend wird sein, dass möglicherweise eine Genossenschaft der neue Besitzer wird. Bekanntlicherweise befindet sich auch die "Bürgergenossenschaft Villa Wagner", die Ende April gegründet wurde, unter den Kaufinteressenten.

Egal, wer den Zuschlag bekommt: Bis spätestens Ende 2015 sollen nach dem Willen des Gemeinderats die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein. Und Spielhallen, Spielcasinos oder andere Vergnügungsstätten sind ausdrücklich verboten. Gaststätten fallen dabei nicht unter den Begriff Vergnügungsstätte.