Seit dem 29. Juni läuft der Regelbetrieb in den Betreuungseinrichtungen wieder. Foto: © shangarey – stock.adobe.com

Gemeinderat beschließt in Corona-Zeiten gestaffeltes Modell. Auch bei Musikschule wird je nach Nutzung bezahlt.

Calw - Kinderbetreuung und Musikschulunterricht waren in Corona-Zeiten auch im Juni nur bedingt möglich – wie also bei der Erhebung von Gebühren vorgehen? Der Calwer Gemeinderat beschloss nun eine Regelung.

Und plötzlich war alles dicht: Wie viele andere Einrichtungen auch waren Mitte März, als die Corona-Fallzahlen in die Höhe schnellten, die Calwer Kindertagesstätten geschlossen worden. Lediglich ein eingeschränkter Notbetrieb wurde angeboten; beschränkt auf Kinder, deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig waren. Da somit die weit überwiegende Mehrheit keine Kita besuchen konnten, wurden die Gebühren für den Monat April erlassen.

Etwas anders sah es bereits im Mai wieder aus: Die Notbetreuung wurde erweitert und zudem ein reduzierter Regelbetrieb eingerichtet. Der Gemeinderat sprach sich daher dafür aus, die Kita-Gebühren für Mai nach einem gestaffelten Modell zu erheben.

Bis zu neun Tage ohne Gebühren

"Für Kinder, die nur an einzelnen Tagen (bis zu fünf) die Kita besuchten, wurde die Gebühr ein weiteres Mal erlassen. Für Kinder, die mehr als 15 Tage die Kita besuchten, wurde die volle Gebühr erhoben. Für Kinder, die mindestens sechs und höchstens 15 Tage die Kita besuchten, wurden die Gebühren anteilig pro Tag berechnet, die das Kind in der Kita war", heißt es in der Sitzungsvorlage. "Das Essensgeld wurde jeweils nach tatsächlicher Inanspruchnahme abgerechnet. Bei einer Betreuung von mehr als 15 Tagen ist die Essenspauschale gemäß Gebührensatzung fällig." 112 Einzelbescheide wurden aufgrund dieses Vorgehens von der Verwaltung erstellt, die mit Einnahmen in Höhe von rund 14 .000 Euro rechnet.

Im Juni trieb die Abteilung Bildung der Stadt die weitere Öffnung der Betreuungseinrichtungen für möglichst viele Kinder weiter voran und entwickelte mit den Kita-Leiterinnen für jede Kita ein eigenes Modell. Insgesamt wurde somit rund 500 Kindern eine Betreuungsmöglichkeit geboten. Angesichts der vielen verschiedenen Modelle sei es allerdings "zu starken Unterschieden in der Inanspruchnahme der Kindertagesstätten gekommen", steht in den Beratungsunterlagen zu lesen. Daher schlug die Verwaltung vor, erneut gestaffelte Gebühren zu erheben. So soll eine Betreuung von bis zu neun Tagen kostenfrei bleiben. Im Mai war die Grenze noch bei fünf. Wie die Verwaltung erklärt, habe dies "verwaltungsökonomische Gründe, weil die Anzahl der individuell zu erstellenden Bescheide sonst nicht mehr zu bewältigen wäre". Eine taggenaue Abrechnung gibt es für einen Betreuungszeitraum zwischen zehn und 14 Tagen, volle Kosten fallen bei einer Betreuung ab mehr als 14 Tagen an. Das Essensgeld wird tageweise berechnet, ab mehr als 14 Tagen wird die Essenspauschale gemäß Gebührensatzung fällig.

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Da seit dem 29. Juni der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen läuft und alle Kinder wieder uneingeschränkt die Einrichtungen besuchen können, geht die Verwaltung davon aus, dass im Juli die regulären Gebührensätze erhoben werden können.

Der Gemeinderat folgte diesen Vorschlägen einstimmig.

Im Rahmen eines weiteren Tagesordnungspunktes hatte das Gremium dann noch über die Entgelte für die Musikschule im Juni zu entscheiden. Dabei wurde beschlossen, die Gebühren für nicht unterrichtete Kurse (wie Musikalische Früherziehung, Ensembles und Orchester) zu erlassen, jene für regulären Einzelunterricht voll einzuziehen und für den Einzelunterricht Gesang bei den Aurelius Sängerknaben 70 Prozent der Kosten in Rechnung zu stellen. Seit dem 25. Mai bietet die Musikschule wieder Präsenzunterricht in allen Instrumentalfächern und Gesang an, Ausnahme sind die Chorproben der Aurelianer.