Bei den Öffnungszeiten der Recyclinghöfe – hier Nagold – wird sich einiges ändern. Foto: Fritsch

Abfallwirtschaft plant Änderungen bei Papierabfuhr, Mindestleerungen und Recyclinghöfen. Gebühren bleiben stabil.

Kreis Calw - Bei der Abfallwirtschaft im Kreis Calw wird sich im Jahr 2019 einiges ändern. Das bezieht sich allerdings nicht auf die Jahres- und Behältergebühren. Denn die werden auch im nächsten Jahr gleich bleiben.

Wie beurteilen eigentlich die Bürger die Leistungen und Angebote der Abfallwirtschaft im Kreis Calw? Das wollte die Abfallwirtschaft nun auch einmal selbst wissen und startete eine Kundenbefragung. Von den mehr als 72.000 Kunden im Kreis Calw bekamen 13 990 einen Fragebogen. Von denen schickten 3380, also gut 28 Prozent, den ausgefüllten Bogen wieder zurück. Nachdem ein externer Dritter die Umfrage ausgewertet hatte, schauten sich Abfallwirtschaftschef Christian Gmeiner und sein Team die Ergebnisse an – und zogen an etlichen Stellen daraus Konsequenzen.

Andere Kreise haben bis zu zwölf Mindestleerungen

Eine davon betrifft die Papierabfuhr. Bei der mahnten manche Kunden eine zu niedrige Frequenz an. Die liegt gerade bei einer Abfuhr alle acht Wochen. Das wird sich nun mit dem neuen Jahr ändern. Dann wird das Papier alle vier Wochen abgeholt. Zu einer Erhöhung der Gebühren führt diese Maßnahme deshalb nicht, weil die derzeit höheren Verwertungserlöse für Papier den logistischen Mehraufwand von etwa 120.000 Euro wettmachen.

Eine Änderung wird es bei den Mindestleerungen der Restmülltonnen geben – allerdings betrifft das nur Ein-Personen-Haushalte. Haushalte mit einer Person, die bisher vier Mindestleerungen bei der Restabfalltonne pro Jahr berechnet bekommen haben, werden automatisch auf drei Mindestleerungen herabgestuft und sparen somit 3,83 Euro pro Jahr, wenn sie nicht mehr als die Mindestleerungen nutzen. Für die Abfallwirtschaft würde das – ausgehend von den bisherigen Müllmengen – einen Gebührenrückgang von etwa 13 000 Euro bedeuten. Mit dieser Regelung der Mindestleerungen liege man im Vergleich mit anderen Landkreisen, die ebenfalls leerungsbezogen abrechnen, am unteren Ende. Andere Kreise hätten bis zu zwölf Mindestleerungen, erklärte Abfallwirtschaftschef Gmeiner im Calwer Kreistag.

Ein potenzielles Ärgernis war in der Vergangenheit immer wieder die Mengenstaffelung bei den Selbstanlieferungen auf die Recyclinghöfe. Deshalb hat man sich auch auf diesem Sektor zu einer Reform entschlossen. Neu ist ab Januar auf den Höfen, dass die Gebühren fast aller Materialien, deren Berechnungsgrundlage das Volumen ist, künftig in 100 Liter-Schritten festgelegt sind. Bisher waren es häufig 500 Liter-Schritte, was größere Sprünge in der Gebührenhöhe zur Folge hatte. Beispielsweise beträgt aktuell der Unterschied beim Restabfall bei einer Anlieferung von 100 und 200 Liter 6,50 Euro. Künftig schrumpft dieser durch die kleinere Staffelung der Anliefermengen auf nur noch 2,80 Euro, wird also deutlich geringer.

Darüber hinaus sind auf den Recyclinghöfen weitere Veränderungen geplant: Bei Selbstanlieferung reduziert sich die Gebühr beim Sperrmüll von 45 Euro auf 30 Euro, bei der Anlieferung von Altholz von 20 Euro auf 15 Euro. Wenn man Sperrmüll und Altholz bei sich zu Hause abholen lässt, bleiben die Gebühren gegenüber 2018 allerdings unverändert.

Und wer nur eine kleine Menge bis 20 Liter – beispielsweise von Bauschutt, Restabfall oder Altholz – auf den Höfen anliefert, der bekommt in Zukunft pauschal nur noch 1,50 Euro berechnet.

Änderungen auf den Recyclinghöfen wird es darüber hinaus auch bei den Öffnungszeiten geben. Dafür gibt es nach Aussagen der Abfallwirtschaft gleich mehrere Gründe. Zum einen sei die Bewertung der Öffnungszeiten bei der Kundenbefragung gegenüber anderen positiven Bewertungen von Leistungen der Höfe merklich abgefallen, darüber hinaus müsse man auch auf rechtliche Vorgaben Rücksicht nehmen, die für die Mitarbeiter nach gewisser Zeit Pausen vorschreiben. Das führt nun dazu, dass es auf den Recyclinghöfen im neuen Jahr Mittagspausen geben wird. Große negative Auswirkungen sieht AWG-Chef Gmeiner nicht: "Der Mittag war bei den Kunden auf den Höfen ohnehin kaum nachgefragt", so Gmeiner im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten.

"Wir sparen dadurch nichts und es entstehen auch keine Mehrkosten"

Zudem habe sich ergeben, dass die Höfe in Dobel und am Zettelberg bei Calw aktuell zu kurze, die Höfe in Nagold und Bad Wildbad eher zu lange Öffnungszeiten haben. Genau dieser Entwicklung will man mit den ab Januar geltenden Öffnungszeiten Rechnung tragen. Darüber hinaus werde man auch die Öffnungszeiten an den kundenstarken Tagen Freitag und Samstag ausbauen.

Das alles werde keine finanziellen Auswirkungen in die eine oder andere Richtung haben, so Abfallwirtschaftschef Gmeiner. "Wir sparen dadurch nichts und es entstehen auch keine Mehrkosten."

Einschränkungen wird es bei der Gefahrgutsammlung geben. Dort wird die Zahl der Sammelplätze von 90 auf 50 zusammengestrichen. Die dadurch eingesparte Zeit werde man auf die vier Recyclinghöfe Nagold, Walddorf, Simmozheim und Oberhaugstett verteilen und dort das Angebot an Sondermüll-Sammelzeiten erweitern.

Kritik kassierte die Calwer Abfallwirtschaft in der Befragung auch für Dinge, für die sie überhaupt nicht verantwortlich ist. Das betrifft besonders Qualität, Verteilung und Abfuhr des Gelben Sacks. Dieser Müll-Sektor wird im Kreis Calw nicht von der Abfallwirtschaft des Landkreises abgedeckt, sondern von der privatwirtschaftlichen Firma Remondis.

Info Müllgebühren

Die Jahres- und Behältergebühren des Abfallwirtschaftsbetriebs bleiben 2019 stabil.

Die Jahresgebühr 2019 für einen Haushalt mit einer Person beträgt weiterhin 50,16 Euro, für einen Haushalt mit zwei Personen 87,96 Euro und für einen Haushalt mit drei und mehr Personen 111,72 Euro. Für Gewerbebetriebe werden 108,36 Euro und für Filialen (unselbstständige Niederlassungen) 46,56 Euro berechnet.

Auch bei den Behältergebühren haben sich keine Änderungen ergeben. Eine Leerung der 60 Liter-Restabfalltonne schlägt 2019 wie dieses Jahr mit 3,83 Euro zu Buche, die Leerung einer 120 Liter-Tonne mit 7,66 Euro und die Leerung einer 240 Liter-Tonne mit 15,32 Euro. Bei der Biotonne beträgt die Gebühr für ein Jahr pro 60 Liter-Tonne unverändert 36,60 Euro, pro 120 Liter-Tonne 63,60 Euro und pro 240 Liter-Tonne 95,40 Euro.