Gärten wie diese sollen in Zukunft nicht mehr angelegt werden dürfen. Foto: ThomBal – stock.adobe.com

Bei Sitzung werden Gefahren für Flora und Fauna thematisiert. Stadt geht vorerst nicht rechtlich dagegen vor.

Calw - Eigentlich wollte die Verwaltung in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses eine Gartengestaltungssatzung einbringen, um Schottergärten einen Riegel vorzuschieben. Doch dem kam die Landesregierung mit ihrem Gesetz zum Verbot derselben zuvor. Also informierte die Verwaltung das Gremium über den aktuellen Stand – und schlug vor, Aufklärungsarbeit zu leisten.

Irmhild Mannsfeld (Neue Liste) hatte wohl schon die schlimmsten Befürchtungen bezüglich eines Themas auf der Tagesordnung des Bau- und Umweltausschusses, sprach gar von einer "Verwüstung der Städte". Gemeint hatte die Stadträtin nicht etwa Probleme mit überbordendem Vandalismus, sondern Schottergärten.

Flora und Fauna wird beeinträchtigt

Für die einen sehen sie schön aus, sind auch als gestalterisches Element gedacht, für die anderen sind sie gefährlich. "Mittlerweile sind mindestens 15 Prozent aller deutschen Vorgärten versiegelt", ist auch in der Sitzungsvorlage des Gremiums zu lesen. Das habe, führt die Verwaltung weiter aus, eine ganze Palette an negativen Effekten: Die umliegende Flora und Fauna werde beeinträchtigt, die Artenvielfalt gehe wegen der schnellere Erhitzung zurück und die Bodenökologie werde belastet. Daher müsse man auch hier in Calw Aufklärungsarbeit betreiben, befand Andreas Quentin, Fachbereichsleiter Planen, Bauen und Verkehr. Man habe einen Flyer erstellen lassen, um die Bevölkerung bei dem Thema zu sensibilisieren.

Rückwirkendes Verbot?

Auch Oberbürgermeister Florian Kling sprach sich für die Aufklärung der Bevölkerung aus, verbunden mit einem entscheidenden Hinweis: "Man kann es ja nicht immer überall kontrollieren", so der Rathauschef.

Quentin hat aber in der Gemeinderatssitzung noch einen Knaller im Gepäck: Man wolle prüfen lassen, ob eventuell auch schon bestehende Schottergärten rückwirkend verboten werden könnten. Grundlage hierfür ist das noch druckfrische Gesetz auf Landesebene, das am 22. Juli beschlossen wurde. "Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für andere zulässige Verwendung benötigt werden", heißt es in der Landesbauordnung.

Staub und Lärm werden durch Pflanzen gefiltert

Das neue Landesnaturschutzgesetz räumt nun in Paragraf 21, Absatz zwei, eine Unklarheit aus und schiebt Schottergärten einen schweren Riegel vor: "Schotterungen [...] sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung."

Mannsfeld ist über den Vorstoß der grün-schwarzen Landesregierung in dieser Sache erleichtert: "Ich bin froh, dass es jetzt endlich verboten wird", meinte sie. Auch in der Sitzungsvorlage hat die Stadt einige positive Aspekte einer klassichen Gartenbegrünung aufgelistet: Dem Insektensterben werde entgegengewirkt, Staub und Lärm würden gefiltert und temperaturausgleichend wirke ein grüner Garten obendrein.

Vorerst keine rechtlichen Instrumente

Doch wieso hat sich das Gremium überhaupt mit dem Thema auseinandergesetzt, wenn es doch schon ein Landesgesetz gibt, das sämtliche Schottergärten verbietet? Dazu hatte Kling eine einfache Antwort: Man wollte eigentlich eine Gartengestaltungssatzung in der Sitzung vorlegen, wurde dann aber vom neuen Gesetz quasi überholt. Daher wurde das Thema anders als geplant dem Ratsgremium vorgelegt.

Alle bestehenden Schottergarten-Besitzer können indes aufatmen – vorerst: "Die Stadtverwaltung empfiehlt, vorerst von weiteren rechtlichen Instrumenten abzusehen." Man wartet noch die abschließenden Formulierungen im neuen Gesetz ab, setzt bis dahin auf breit angelegte Aufklärung und benennt in künfigen Baurichtlinien das konkrete Verbot von Schottergärten.