Teile des Landkreises Calw sind ebenfalls von der Geflügel betroffen. (Symbolfoto) Foto: Pexels – pixabay_1867521

In einem Betrieb in Herrenberg-Kuppingen im Landkreis Böblingen wurde jetzt die Geflügelpest amtlich festgestellt. Das hat auch Folgen für den Kreis Calw.

Kreis Calw/Kreis Böblingen - Denn nach Angaben des Calwer Landratsamtes muss die Verwaltung zum Schutz der Geflügelbestände vor einer weiteren Ausbreitung nach der Geflügelpest-Verordnung um den betroffenen Betrieb einen Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsbezirk von mindestens zehn Kilometern einrichten. Und dieser Beobachtungsbezirk erstreckt sich auch auf Teile des Landkreises Calw.

Das Landratsamt Calw hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, die vor kurzem veröffentlicht wurde. Im Landkreis Calw sind folgende Gemarkungen teilweise oder ganz betroffen: Nagold, Emmingen, Pfrondorf, Mindersbach, Rotfelden, Wildberg, Effringen, Gültlingen, Sulz am Eck, Altbulach, Holzbronn, Stammheim, Gechingen sowie Ostelsheim. Die genauen Abgrenzungen der betroffenen Bereiche können Betroffene und Interessierte der Allgemeinverfügung entnehmen.

Im Beobachtungsbezirk sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:

Geflügelhalter müssen dem Landratsamt Calw unverzüglich ihre Haltung mitteilen und Angaben zum aktuellen Bestand machen.

 Lebendes Geflügel, Fleisch von Geflügel sowie Eier dürfen nicht mehr aus dem Bestand gebracht werden.

 Zur Verhinderung der Einschleppung und Verschleppung des Geflügelpesterregers sind von den Geflügelhaltern Biosicherheitsmaßnahmen (Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion) zu beachten

 Von einer generellen Aufstallungspflicht für freilaufendes Geflügel im Beobachtungsbezirk wird vorerst abgesehen.

 Wo es möglich ist, wird jedoch bei Auslauf- oder Freilandhaltung zur Risikominimierung dringend geraten, durch bauliche Maßnahmen (Überdachung, engmaschige Seitenabtrennung) den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern oder zu minimieren und die Auslaufzeiten zu reduzieren.

Für weitere Fragen steht die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamts Calw unter der Telefonnummer 07051/160-121 zur Verfügung. Weitergehende Informationen finden sich auf der Homepage des Landkreises Calw unter https://www.kreis-calw.de unter dem Suchbegriff "Geflügelpest" und "Texte".