Oberbürgermeister Florian Kling erklärt auf Anfrage des Schwarzwälder Boten, es habe unter Vermittlung der Stadt zwei Anläufe gegeben, "die Eigentümer mit interessierten Bürgern zusammenzubringen, die sich für den Erhalt des Ankers einsetzten". Da das Gebäude allerdings in Privatbesitz sei und kein Verkaufsinteresse des Eigentümers bestand, gebe es auch keine weitere Möglichkeit, das Gebäude zum Beispiel durch städtischen Vorkauf oder ähnliches zu retten, führt er weiter aus. Zudem, so hieß es im Zuge des ersten Zwangsversteigerungstermins, habe sich der "Anker" in einem schlechten baulichen Zustand befunden. Um ihn wieder in Schuss zu bringen, hätte ein Käufer demzufolge rund eine halbe Million Euro investieren müssen.
Wichtiger Finanzsektor
Pfeiffer ist dennoch der Ansicht, dass das als Flößerhaus erbaute Gebäude eigentlich unter Denkmalschutz hätte stehen müssen. Die Flößerei sei bis zum Bau der Eisenbahn ein wichtiger Finanzsektor des Schwarzwaldstädtchens gewesen, meint Pfeiffer. Warum der "Anker" also nicht unter Denkmalschutz stand, das "Theurersche Haus" nebenan jedoch schon, obwohl dies laut Pfeiffer deutlich jünger ist, sei ihr schleierhaft. Also begibt sich unsere Zeitung auf die Suche nach der Antwort auf diese Frage. Es dauert seine Zeit, bis die zuständige Stelle gefunden ist, die erklären kann, warum der "Anker" nicht unter Denkmalschutz stand. Julia Christiansen, Pressereferentin des Regierungspräsidiums Stuttgart, erläutert: "Ein Kulturdenkmal im Sinne des Gesetzes ist eine Sache, Sachgesamtheit oder Teil von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht." Das Gasthaus Anker jedoch könne nicht als Kulturdenkmal gemäß Paragraf 2 des Denkmalschutzgesetzes von Baden-Württemberg gelten. Warum? "Das Gebäude wurde im Äußeren und im Inneren mehrfach baulich verändert und besitzt insgesamt nicht die bauliche Qualität, um es in baukünstlerischer beziehungsweise wissenschaftlicher Hinsicht, juristisch nachprüfbar als Kulturdenkmal begründen zu können. Auch für die heimatgeschichtlichen Gründe fehlt eine integre materielle Überlieferung", arguemtiert Christiansen, wie sie schreibt, in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.
Für eine Rettung des Bauwerks ist es mittlerweile ohnehin zu spät. Von Tag zu Tag kommt es dem Erdboden näher. Vom einstigen Flößerhaus wird alsbald nichts mehr übrig bleiben.
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