Haushalte mit Infizierten und Verdachtsfällen sollen jeden Müll in der Restmülltonne entsorgen.Foto: Landratsamt Foto: Schwarzwälder Bote

Ausnahmeregelung: Corona-Patienten sollen nicht trennen

Kreis Calw. Für Haushalte, in denen Personen leben, die positiv auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet wurden oder als Corona-Verdachtsfall unter Quarantäne gestellt sind, gelten besondere Regelungen für die Abfallentsorgung: Alle Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen, die sonst geltende Trennpflicht entfällt. Das teilt das Landratsamt Calw mit.

Grundsätzlich besteht im Landkreis Calw die Trennpflicht, sodass Bioabfälle, Papier, Glas und Verpackungsabfälle getrennt vom Restmüll erfasst und gesammelt werden. Nach Maßgabe des Umweltministeriums Baden-Württemberg müssen sämtliche Abfälle aus Haushalten, in denen mit Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierte oder als Corona-Verdachtsfall unter Quarantäne stehende Personen leben, vorsorglich über die Restmülltonne entsorgt werden.

Diese Haushalte seien somit von der sonst geltenden Trennpflicht entbunden. Die Abfälle sollen laut Landratsamt in stabilen und verknoteten Müllsäcken in die Restmülltonne gegeben werden. Dies gelte für betroffene Haushalte so lange, bis alle infizierten Personen als genesen gelten und die Quarantäne aufgehoben wird.

Auch hier gelte : Überfüllte Gefäße seien von der Abfuhr ausgeschlossen. Wenn die Größe in diesem begrenzten Zeitraum nicht ausreiche, sei die Abfallberatung der AWG Abfallwirtschaft Landkreis Calw GmbH (AWG) die richtige Adresse: Telefon 0800 30 30 839, E-Mail kontakt@awg-info.de