Nach langem Hin und Her geht der Bundeswehrauftrag für ein neues Sturmgewehr doch an Heckler & Koch. Doch der unterlegene Konkurrent kann das Verfahren noch lange verzögern.
Berlin - Der Waffenkonzern Heckler & Koch aus Oberndorf soll die Bundeswehr nun doch mit einem neuen Sturmgewehr ausrüsten. Das Verteidigungsministerium schloss den Konkurrenten C. G. Haenel von dem Verfahren aus und begründete dies mit Patentverletzungen durch die Firma aus Thüringen. Nun sei beabsichtigt, Heckler & Koch den Zuschlag für sein Gewehr HK 416 zu erteilen. Es geht bei dem Auftrag um die Lieferung von 120 000 Gewehren.
Die Entscheidung zum Ausschluss von C. G. Haenel hatte sich bereits abgezeichnet. Das Unternehmen kündigte zu Wochenbeginn gegenüber unserer Zeitung an, in diesem Fall juristisch dagegen vorzugehen. Am Dienstag gab die Firma zunächst keine Stellungnahme ab. In einem ersten Schritt kann C. G. Haenel nun bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen. Je länger sich die rechtliche Auseinandersetzung zieht, desto länger muss die Truppe auf das neue Gewehr warten – möglicherweise sogar Jahre.
Für Heckler & Koch geht es auch ums Prestige
Heckler & Koch reagierte daher vorsichtig optimistisch auf die Ankündigung des Verteidigungsministeriums. „Der Bundeswehrauftrag unterstreicht die Rolle von Heckler & Koch als unverzichtbaren Ausrüster der Sicherheitskräfte in den Nato- und EU-Staaten“, erklärte Konzernchef Jens Bodo Koch. Die Armeen von Frankreich und Norwegen nutzen bereits das HK 416.
Für den Traditionsausrüster der Bundeswehr geht es bei dem Auftrag auch ums Prestige. Das bisherige Standardgewehr der Truppe vom Typ G 36 stammt ebenfalls von Heckler & Koch. Die Waffe war jedoch wegen ihrer mangelnden Schussgenauigkeit unter hoher Belastung in die Kritik geraten. Die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) entschied daher 2015, das G 36 auszumustern. Als die einem arabischen Rüstungskonzern gehörende Firma C. G. Haenel im vergangenen September zunächst den Zuschlag für die Lieferung des Nachfolgers erhielt, war dies eine herbe Niederlage für den schwäbischen Konzern.
Das Ministerium fürchtet rechtliche Komplikationen
Das Verfahren geriet jedoch rasch ins Stocken: Heckler & Koch sah durch das Gewehr des Wettbewerbers aus Suhl seine Patentrechte verletzt. Dabei geht es um eine Technik, bei der eine Waffe durch Bohrlöcher nach dem Nasswerden schnell wieder einsatzbereit ist. C. G. Haenel wies die Vorwürfe zurück. Ein vom Verteidigungsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kam jedoch zu demselben Schluss wie Heckler & Koch. Demnach verletzt C. G. Haenel außerdem mit dem verwendeten Magazin die Rechte eines weiteren Herstellers.
Allerdings gibt es dem Gutachten zufolge Zweifel, ob die Bohrlöcher überhaupt patentrechtsfähig sind. Eine Klage C. G. Haenels vor dem Bundespatentgericht könne diese Frage jedoch nur für Deutschland klären, nicht aber für den Rest der EU, teilte das Ministerium dem Verteidigungsausschuss des Bundestags mit. „Unter Berücksichtigung aller vergaberechtlichen Aspekte ist man schlussendlich zum Ergebnis gekommen, dass das Angebot der Firma C. G Haenel wegen der Patentverletzungen auszuschließen ist.“