Immer mehr Autofahrer stellen ihre Fahrzeuge in Stuttgarter Fußgängerzonen ab. Foto: Kraufmann

Verspätete Bußgeldbescheide sorgen in Stuttgart für Ärger - Falschparker in Fußgängerzonen.

Stuttgart - Heiligabend ist jetzt auf den Tag genau zwei Monate her. Diese Feststellung hat in einer tagesaktuellen Zeitung nichts zu suchen - schließlich ist Weihnachten 2010 Schnee von gestern.

Nicht jedoch für zahlreiche Autobesitzer, die an jenem 24. Dezember den Weihnachtsgottesdienst in der Stiftskirche in der Stuttgarter Innenstadt besuchten. Und dieser Tage die Quittung dafür bekamen: ein Bußgeldschreiben mit einem Verwarnungsgeld über 30 Euro. Die Betroffenen hatten ihr Auto auf dem Schillerplatz geparkt - in einem Fußgängerbereich. Verstoß gegen §41, Absatz 2, sowie § 49 Straßenverkehrsordnung, zudem § 24 Straßenverkehrsgesetz.

Ausnahmeregelung vom Pfarrer bestätigt

Ja, ist man nicht mal an Weihnachten vor diesen Politessen sicher? Gibt es denn selbst im Angesicht des Kindleins in der Krippe kein christliches Gefühl von Gnade und Vergebung? So fragen sich die Sünder, die seit 30 Jahren den Gottesdienst besuchen und schon traditionell auf dem vermeintlich freigegebenen Schillerplatz parken: "Diese Ausnahmeregelung wurde mir vom Pfarrer bestätigt", schimpft eine Betroffene.

Doch irgendwie muss es sich um ein Missverständnis handeln. Denn auch an Heiligabend sind Verkehrsregeln nicht außer Kraft gesetzt. Freilich: Hinter vorgehaltener Hand verraten die Leute von der städtischen Verkehrsüberwachung, dass sie an Heiligabend keine Strafzettel verteilen, sondern allenfalls mündlich verwarnen.

Pech nur, dass es nicht städtische Bedienstete, sondern zwei Polizeibeamte waren, die den Sündenfall amtlich dokumentierten. So ging alles den Gang der Dinge. Allerdings werden nicht nur an Heiligabend, sondern auch anderen 364 Tagen Fußgängerzonen als Parkplatz missbraucht. Die Zahl der erwischten Sünder stieg auf über 8000.