Die Regierung befindet die Ausnahmeregelungen für die Teilfahrverbote für „sorgfältig durchdacht“, heißt es.
Die Baselbieter Regierung erachtet die automatische Durchfahrtskontrolle (ADK) in Birsfelden als grundrechtskonform und die durch sie überwachten Teilfahrverbote für verhältnismäßig. Dies teilte sie am Mittwoch mit.
Sorgfältig durchdacht
Die Regierung befindet die Ausnahmeregelungen für die Teilfahrverbote für „sorgfältig durchdacht“, heißt es. Sie würden eine Vielzahl von Fahrten erlauben, und die Vorteile der fraglichen Maßnahmen stünden insgesamt in einem „vernünftigen Verhältnis“ zu den Nachteilen. Zudem darf auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch die automatische Erfassung der Kennzeichen eingeschränkt werden, wenn eine gesetzliche Grundlage sowie öffentliches Interesse bestehen und der Eingriff verhältnismäßig ist, wie die Regierung feststellt. Die Gesetzesgrundlage bestehe im Rahmen des Polizeireglements der Gemeinde, das ausreichend normiert sei, und der Zweck der Datenerhebung sei klar definiert.
Bei der Erfassung von durchfahrtsberechtigten Autos müssten die Daten sofort gelöscht werden. Der Zweck des Eingriffs stehe auch hier in einem „vernünftigen Verhältnis“ zu dessen Wirkung, schreibt die Regierung. Sie sieht sich indes nicht zuständig für die Beurteilung, ob die von der Gemeinde eingesetzten Geräte den Anforderungen des kantonalen Polizeigesetzes entsprechen. Diese Frage müssten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden klären.
Beschwerde abgewiesen
Anlass zur Stellungnahme habe eine Beschwerde gegen die Birsfelder ADK gegeben. Die Regierung sei jedoch unabhängig zu den obengenannten Schlüssen gekommen. Die Beschwerde hat die Regierung abgelehnt, wie es in einer Mitteilung heißt.
Dem Beschwerdeführer sei zurecht keine Durchfahrtsbewilligung erteilt worden. Er sei durch die Regelung und die damit einhergehenden Teilfahrverbote weder in seinem Vereinsleben noch in seinen alltäglichen Verrichtungen eingeschränkt. Beim Verweilen im Freizeitgarten oder der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen würde er die Mindestverweildauer von 15 Minuten problemlos erreichen. Und Bringfahrten seien erlaubt und das System ermögliche insgesamt eine Fülle von Fahrten. Der Beschluss der Regierung könne vor dem Kantonsgericht angefochten werden. Dort seien derzeit noch weitere Beschwerden gegen Nichterteilungen von Durchfahrtsbewilligungen hängig.
Birsfelden hat im September 2025 die Teildurchfahrtverbote erlassen. Sie sollen verhindern, dass Autos auf bestimmten Quartierstraßen in Richtung Basel dem Verkehr auf der Autobahn und der Hauptstraße ausweichen. Verstöße würden mit 100 Franken Buße belegt. Das System hatte für Aufsehen und Kritik gesorgt.