Vergangene Woche mussten Fußgänger die Straßenseite zweimal wechseln, um zur Bushaltestelle zu gelangen. Foto: Schneider

Eine Baustelle nahe der Bushaltestelle in Renfrizhausen steht in der Kritik. Jetzt hat sich das Landratsamt zu Wort gemeldet – mit pikanten Details zur Genehmigung.

Der Ärger ist der Frau deutlich anzumerken. „Sicherheit geht vor! Hier in Renfrizhausen! Die Bushaltestelle Richtung Sulz/Oberndorf... Die Baustelle muss anders abgesichert werden! Müssen auf halber Straße laufen, das man hinkommt“, schreibt sie in der Facebook-Gruppe News Sulz a.N. und Umgebung.

 

Vergangene Woche hatte sie dazu ein Foto von der Bushaltestelle gepostet, deren Erreichbarkeit über den an der Straße verlaufenden Gehweg an einer Baustelle am Weg endet. Ein Schild weist Fußgänger darauf hin, die Straßenseite zu wechseln, den gegenüberliegenden Gehweg zu nutzen und die Ortsdurchfahrt nach der Baustelle erneut zu queren, um zum Wartehäuschen zu gelangen.

Ein unübersichtliches Eck

Ein Nutzer kommentiert: „Das Schild sagt, dass man die Straßenseite wechseln soll.“ Eine andere Userin schlägt in die gleiche Kerbe: „Man wechselt sicher die Straßenseite, geht vorbei und wechselt wieder?“

Dem hält eine Kommentatorin jedoch entgegen: „Für die Kleinen, die nicht über die Abgrenzungen schauen können – dann noch eine unübersichtliche Kurve dazu, ist es schwer.“ Eine andere erklärt: „Das Tempo ist ein generelles Problem in Renfrizhausen. Und die Seite zu wechseln auch. Ist ein echt unübersichtliches Eck. Von Mühlheim kommende Autos sieht man erst zu spät.“

Notgehweg auf Straße?

Doch was hat es mit der Baustelle auf sich? Olga Bär vom Landratsamt Rottweil erläutert auf Nachfrage unserer Redaktion, dass die angesprochene Baustelle in Renfrizhausen nicht durch die untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Rottweil angeordnet oder genehmigt worden sei. „Eine verkehrsrechtliche Anordnung lag nicht vor, die Baustelle war somit ungenehmigt“, hält sie fest.

Nach Einschätzung der unteren Straßenverkehrsbehörde war die Baustelle nach vorliegenden Erkenntnissen nicht ausreichend abgesichert. „Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Bushaltestelle hätte sich insbesondere die Einrichtung eines Notgehwegs für Fußgänger auf der Fahrbahn angeboten, um ein Queren der Straße zu vermeiden“, nennt Bär eine Maßnahme

Fester Blitzer für den Ort?

Grundsätzlich bestehe bei entsprechenden örtlichen Gegebenheiten die Möglichkeit, einen solchen Notweg mittels geeigneter Absicherungen, etwa durch Sicherheitsbaken, einzurichten. Dies setze jedoch eine vorherige Abstimmung und verkehrsrechtliche Anordnung voraus.

Eine Nutzerin gibt zu bedenken: „Es ist ohnehin schon gefährlich für die Kids die Straße zu überqueren, da hier fast kein Autofahrer, Lkwfahrer usw. 50 km/h fährt.“ Ein anderer stellt fest: „Ein fester Blitzer würde da übrigens reichen. Tempolimit runter setzen bringt da überhaupt nichts.

30er-Zone im Einzelfall prüfen

Eine andere Userin: „Auch meine Meinung – wäre in vier Wochen bezahlt.“ Aber wie sieht es mit Geschwindigkeitsmessungen oder -begrenzungen aus?

„Bei länger andauernden Baumaßnahmen wird im Einzelfall geprüft, ob Geschwindigkeitsmessungen durch die Bußgeldstelle sinnvoll sind“, erläutert die Pressesprecherin. Temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Kilometer pro Stunde im Bereich von Baustellen würden nicht pauschal angeordnet, können jedoch je nach Situation und örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall geprüft und umgesetzt werden.

Und wie geht es jetzt weiter? „Bei einer Baustellenkontrolle wurde festgestellt, dass die Baustelle inzwischen bereits abgebaut war “, erklärte Bär.