Wer ein Profil im sozialen Netzwerk Facebook hat, sollte die Regeln kennen – meint das Hechinger Amtsgericht. Foto: dpa/Tobias Hase

Weil er auf seinem facebook-Profil einen verächtlichen Text über Menschen muslimischen Glaubens geteilt hatte, stand ein fast achtzigjähriger Burladinger jetzt wegen Volksverhetzung vor dem Hechinger Amtsgericht.

Der Senior hatte hatte im Juli 2023 einen Text auf seinem Profil im sozialen Netzwerk Facebook geteilt. Diese Zeilen, so warf es ihm die Staatsanwältin vor, seien nicht nur geeignet, Menschen muslimischen Glaubens verächtlich zu machen, sondern störten auch den öffentlichen Frieden und würden zum Hass aufstacheln.

 

In dem Text wurden in Deutschland lebende Muslime verglichen mit Menschen aus Italien, Spanien oder Thailand. Denen habe man nie erklären müssen, dass man Frauen „nicht angrabscht“, sexuell belästigt oder ihnen in unschicklicher Weise nachstellt, stand in der Passage.

„Es wird geraubt, überfallen und gemordet“, hieß es in dem Text, den die Administration von Facebook mittlerweile selber gelöscht hat, über Muslime in Deutschland. Ihr Glaube wurde zudem als „fanatische Primatenkultur“ bezeichnet, seine Anhänger als „Idioten“.

Die Schmähung endete mit der Empfehlung „Klemmt Euch Eure Wunderlampe unter den Arm, setzt euch auf Eure Teppiche und fliegt Richtung Bosporus“. Dies sei „allerunterste ethnische Stufe“, so wertete die Staatsanwältin die Äußerungen und: „Es ist ein sehr langer Text mit vielen harten Passagen.“ Das so etwas geteilt und verbreitet werde, sei „im höchsten Maße besorgniserregend“, fand sie.

Im höchsten Maße besorgniserregend

Der fast 80-Jährige wehrte sich – und offenbarte dabei erstaunliche Wissenslücken bei der Bedienung der Schaltflächen in seinem eigenen Profil. Er habe das schließlich nicht selber geschrieben, sondern nur geliked, versicherte er. Dass er damit eine Straftat, eine Volksverhetzung begehe, sei ihm nicht in den Sinn gekommen. Er sei davon ausgegangen, dass sich der Text ja nur auf die Straftäter beziehe.

Ein überschaubar großer Personenkreis

Da er 145 Facebook-Freunde habe und auch 137 Follower und den Text eben nicht nur geliked, sondern auch geteilt und damit in sein eigenes Profil gestellt habe, habe er diese Schmähung sich zu eigen und in diesem Kreise eben öffentlich gemacht, erläuterte ihm der Richter. „Ich begreife sowieso nicht wie das funktioniert“, räumte der Senior ein.

Wenn der Pfeil nach rechts geht

Und: „Diese 145 Freunde, wo kommen die überhaupt her? Die kenne ich ja gar nicht. Das sind doch nicht meine Freunde“, versicherte er. „Der Pfeil, der da nach rechts geht, das nennt sich teilen“, gab er Amtsrichter Nachhilfe in der Benutzung sozialer Medien und empfahl: „Wenn Sie sagen, sie wissen nicht wie es funktioniert, dann machen Sie es nicht.“ Weil die Volksverhetzung in einem „überschaubar großen Personenkreis“ stattgefunden habe und der Senior von einer minimalen Rente leben muss, fragte der Richter die Anklägerin, ob nicht auch die Einstellung des Verfahrens in Betracht käme.

Dem wollte die Staatsanwältin aber auf keinen Fall zustimmen. Sie beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro. Der Richter machte daraus 60 Tagessätze zu 30 Euro. Die 1800 Euro kann der Burladinger Rentner auch in monatlichen Raten von 150 Euro abzahlen.