Wer ein Profil im sozialen Netzwerk Facebook hat, sollte die Regeln kennen – meint das Hechinger Amtsgericht. Foto: dpa/Tobias Hase

Weil er auf seinem facebook-Profil einen verächtlichen Text über Menschen muslimischen Glaubens geteilt hatte, stand ein fast achtzigjähriger Burladinger jetzt wegen Volksverhetzung vor dem Hechinger Amtsgericht.

Der Senior hatte hatte im Juli 2023 einen Text auf seinem Profil im sozialen Netzwerk Facebook geteilt. Diese Zeilen, so warf es ihm die Staatsanwältin vor, seien nicht nur geeignet, Menschen muslimischen Glaubens verächtlich zu machen, sondern störten auch den öffentlichen Frieden und würden zum Hass aufstacheln.