Manchmal muss man auch mal Glück haben. So wie die Burladinger Haus- und Grundstücksbesitzer. Warum das so ist und weshalb der Gemeinderat darüber nicht ganz so glücklich ist, darüber diskutierten die Kommunalpolitiker in ihrer jüngsten Sitzung.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das System der Grundsteuer-Bewertung für verfassungswidrig erklärt, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und veranlagt wurden. Die Richter gaben dem gängigen Modell eine Auslauffrist bis einschließlich 2024, und die ist jetzt, am 31. Dezember, vorbei. Zwischenzeitlich waren Kommissionen im Einsatz, die Grundstücke, Lagen und Gemeinden neu bewerteten.