Wer hier in der Fehlastadt eine Scholle hat, kann sich schon mal auf das nächste Jahr freuen. Foto: Rapthel-Kieser

Manchmal muss man auch mal Glück haben. So wie die Burladinger Haus- und Grundstücksbesitzer. Warum das so ist und weshalb der Gemeinderat darüber nicht ganz so glücklich ist, darüber diskutierten die Kommunalpolitiker in ihrer jüngsten Sitzung.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das System der Grundsteuer-Bewertung für verfassungswidrig erklärt, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und veranlagt wurden. Die Richter gaben dem gängigen Modell eine Auslauffrist bis einschließlich 2024, und die ist jetzt, am 31. Dezember, vorbei. Zwischenzeitlich waren Kommissionen im Einsatz, die Grundstücke, Lagen und Gemeinden neu bewerteten.

 

Burladinger können sich die Hände reiben

Die meisten Städte und Gemeinden des Zollernalbkreises haben sie bereits hinter sich: die Diskussion des Gemeinderates über die neuen Grundsteuersätze, das Anheben oder Absenken der Sätze. In der große Kreisstadt Balingen etwa fanden Rathaus-Mitarbeiter kapitale Fehler bei der Festlegung einzelner Grundstücke und Wohnungen, in anderen wissen die Bürger die Grundbesitz haben bereits, dass sie tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Burladinger aber können sich die Hände reiben. In den meisten Fällen wird ihre Grundsteuer für das Jahr 2025 sinken.

Der Bodenrichtwert ist deutlich niedriger

Wer Grundbesitz in Burladingen hat, kommt deswegen ganz gut weg, weil der Bodenrichtwert in der Fehla-Metropole deutlich niedriger ausgefallen ist, als in den Nachbarstädten, den großen Kreisstädten und Mittelzentren. „Dafür gibt es auch weniger Infrastruktur“, gab die Verwaltungsbank zu bedenken. Der Bodenrichtwert spielt also als Teiler in der Gleichung zur Ermittlung der Grundsteuer eine wichtige Rolle und ist im Internet für jede Stadt und Gemeinde einzusehen.

Die Grundsteuer fließt ganz der Kommune zu

Die Freude bei der Burladinger Verwaltung und dem Gemeinderat über das Grundsteuerglück ihrer Bürger hält sich allerdings in Grenzen. Denn die Grundsteuer fließt den Kommunen zu. Und statt der bisher rund 1,72 Millionen Euro werden es für Burladingen mit den neu festgesetzten Hebesätzen, das hat die Kämmerei errechnet, etwa 300 000 Euro weniger jährlich sein.

Bei den meisten Fraktionen sah man das eher gelassen, weil es dem Burladinger Bürger zu- gute kommt. Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Joachim Steyer, wiederholte die auch in der Bundes-AfD gängige Forderung, die Grundsteuer ganz abzuschaffen – beklagte sich aber dennoch, dass den Kommunen von Seiten des Bundes immer mehr Verantwortung und Kosten aufgebürdet würden, die kaum mehr zu stemmen seien. Wie die zu stemmen wären, wenn die Grundsteuer, die komplett an die jeweilige Gemeinde oder Stadt geht, auch noch wegfällt – dazu sagte er allerdings nichts.

Die AfD stimmte geschlossen dagegen

Für die CDU betonte Dörte Conradi, dass die derzeitigen Reform-Regeln ja noch nicht in Stein gemeißelt sind. Tatsächlich gibt es nicht wenige Klagen gegen die Grundsteuerreform, und die Herausforderungen dürfte bei den einzelnen Kommunen in der Umsetzung liegen.

Für Steyers Forderung hatte sie nur Kopfschütteln übrig. Er als Landtagsabgeordneter müsste ja wissen, dass die Grundsteuer schon seit Jahrhunderten gesetzlich verankert ist, und wer sie abschaffen will, der müsste dann auch sagen, wie die Kommunen sonst zu finanzieren seien.

„Ich würde sagen, wir beschließen das mal so, lassen es ein Jahr laufen und dann können wir ja weiter sehen und eventuell noch mal korrigieren“, so Conradi. Die Mehrheit des Gemeinderates setzte den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 420 v.H. fest, die Grundsteuer A bleibt bei 330 v.H. Die Burladinger AfD-Gemeinderäte stimmten dagegen.

Berechnung

Die Grundsteuer
wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören aktuell die Grundstücke einschließlich der Gebäude, sie falle unter Grundsteuer B sowie der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, das ist die Grundsteuer A. Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 ein Landesgrundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer wird ab Januar 2025 mit folgendem Schlüssel berechnet: Grundstücksfläche x Bodenrichtwert x Steuermesszahl x Hebesatz. Der Hebesatz ist jene Stellschraube, mit der Kommunen und Städte das Steueraufkommen beeinflussen können.