Sonia Zadikyan wurde für die AfD in den Burladinger Gemeinderat gewählt – doch das wollte sie offenbar nie. Nun versucht die 62-Jährige, ihr Mandat wieder los zu werden. Nicht der erste Fall in Baden-Württemberg, in dem gewählte AfD-Kandidaten nicht antreten wollen.
In Burladingen und der Region darum herum kennt man Sonia Zadikyan – nicht nur wegen ihrer Änderungsschneiderei, die sie viele Jahre betrieb. Vor der jüngsten Kommunalwahl im Juni sei sie vom Landtagsabgeordneten der AfD, Joachim Steyer, der auch die Burladinger Gemeinderatsfraktion anführt, angesprochen worden, sagt sie. Und obwohl sie kein Mitglied der Partei sei, kandidierte sie auf deren Liste und wurde - wohl ob ihrer Bekanntheit wegen – mit fast 2 000 Stimmen in den Gemeinderat gewählt.
Die einzige Frau in der Fraktion
Damit soll sie jetzt eine Position ausfüllen, die sie nie angestrebt habe, wie sie in Gesprächen mit unserer Redaktion erklärte. Noch bevor die konstituierende Sitzung des Burladinger Stadtparlamentes im September stattfinden wird, versucht die 62-Jährige also, ihr Mandat wieder los zu werden.
Die gewählte Rätin konnte nachts nicht mehr schlafen
„Es ist ein Missverständnis gewesen“, sagt sie. Eines, was die sonst so fröhliche und im Ort sehr beliebte Frau nun nicht mehr loslasse. Sie spricht auch davon, dass sie das „sehr belastet“. So sehr, dass sie nicht mehr schlafen könne, versichert sie.
Die AfD ist bisher im Burladinger Gemeinderat mit vier Sitzen vertreten. Nach der konstituierenden Sitzung sind es in dem 27-köpfigen Gremium insgesamt zwei mehr für die Rechtspopulisten. Drei der Räte wären neu im Gremium. Einen dieser sechs AfD-Sitze hätte Zadikyan inne gehabt, wäre damit die einzige Frau der AfD-Fraktion gewesen.
„Irrtum“ und zu viel „innerparteilicher Druck“
Nachdem Zadikyan von unserer Redaktion zu ihrer Wahl interviewt worden war, sandte sie wenige Tage später per Whatsapp eine Absage. „Bitte bringen Sie das Interview, das Sie am 18.07. geführt haben, nicht in der Zeitung. Ich werde mein Ehrenamt nicht antreten.“
Auf unsere telefonische Nachfrage erklärte sie dann, das Dokument zu ihrer Kandidatur „irrtümlich unterschrieben“ zu haben. Sie habe nicht gewusst, was sie da unterschreibe, das Papier sei ihr einfach vorgelegt worden. Erst kurz vor der Wahl sei ihr bewusst geworden, dass es sich um eine Kandidatur für den Gemeinderat gehandelt habe.
Das Rathaus erfuhr vom Rücktritt von der Redaktion
Zadikyan sprach davon, „in eine Rolle gedrängt“ worden zu sein, die ihr nicht entspräche. Die AfD habe in ihr wohl ein Potenzial gesehen, das sie selbst nicht erkannt habe und auch nicht erfüllen könne. Die Tragweite ihrer „irrtümlichen“ Kandidatur scheint der 62-Jährigen inzwischen mehr und mehr bewusst.
Im Burladinger Rathaus, einst in AfD-Kreisen eine Vorzeigeverwaltung, weil vom bundesweit ersten AfD-Bürgermeister Harry Ebert geführt, ist nun seit drei Jahren der parteilose Davide Licht der Stadtchef. Für die Kreistagswahl im Zollernalbkreis kandidierte der 33-jährige ehemalige Calwer Rathaus-Mitarbeiter auf der Liste der Freien Wähler. Seine konstituierende Sitzung als hochgewählter Kreisrat hat er schon hinter sich.
Die konstituierende Sitzung seines Gemeinderates hat Licht für die Zeit nach den Ferien, auf Mitte September terminiert. Davon, dass jetzt eine gewählte Burladingerin ihr Amt nicht antreten will, erfuhr das Burladinger Rathaus durch den Anruf unserer Redaktion.
Zadikyan wollte, so hat sie sich unserer Redaktion gegenüber geäußert, den Absage-Brief am Samstagabend dort in den Briefkasten werfen. Der Montagmorgen begann im Burladinger Rathaus also mit einem AfD-Problemfall. Ein ähnlicher Fall schlug im Kreis Calw schon hohe Wellen.
In Neuweiler waren es zwei AfD-Kandidaten, die doch nicht wollten
Dort, in der kleinen Gemeinde Neuweiler, waren es gleich zwei AfD-Kandidaten, Ingrid Liebert und als Nachrücker ihr Mann Frank Liebert, ein Ärzteehepaar, dass den Rückzug vom Einzug in den Gemeinderat postulierte. Aus Altersgründen. Bei den Bürgern und den anderen Gewählten sorgte das für große Verstimmung.
Schwere Vorwürfe an die AfD im Landkreis Calw
In Neuweiler musste sich die AfD „Wählertäuschung“, „Verarschung“ oder gar „Verächtlich-Machen der Demokratie nun auch auf kommunaler Ebene“ vorwerfen lassen.
Der Fall war auch wegen der unechten Teilortswahl kompliziert, da es keinen Nachrücker aus dem gleichen Teilort gab. Das löste gar eine Diskussion über die Änderung des Kommunalwahlrechtes und der Abschaffung der unechten Teilortswahl aus.
Zadikyan jedenfalls will bei der offiziellen Absage „familiäre Probleme“ geltend machen, sagt sie. Sie wolle zwar nicht in die AfD eintreten, aber „ihr treu“ bleiben. „Dass sowas kommt, wollte ich nicht,“ sagt sie. Den Burladinger Bürgern und ihren Wählern wolle sie aber „nichts schuldig bleiben“ und „lieber frühzeitig Platz für jemanden machen, der dieser Aufgabe gewachsen ist und diese auch gerne übernimmt“.
Schon Wochen vor der Kommunalwahl hatte der Fraktionsvorsitzende Joachim Steyer im Burladinger Blättle Anzeigen geschaltet und dabei teilweise jenen erfolgreichen amerikanischen Slogan mit dem direkten Fingerzeig auf den Betrachter kopiert. „Ich brauche Dich für meine Liste“.
Auch Joachim Steyer ist über die Absage verblüfft
Und was sagt nun der AfD-Fraktionsvorsitzende Joachim Steyer selbst zu dem ungewöhnlichen Vorgang? Auch zu den ähnlichen Fällen in Neuweiler im Landkreis Calw stellten wir Fragen.
Steyer antwortete schriftlich auf unsere Anfrage. Er sagt: „Leider haben wir erst von der Presse erfahren, dass Frau Sonia Zadikyan nicht das Mandat zum Stadtrat antreten möchte. Erst danach teilte Frau Sonia Zadikyan uns per WhatsApp mit, dass sie das Ehrenamt nicht antreten möchte, allerdings ohne einen Grund anzugeben. Wir alle kennen Frau Sonia Zadikyan als einen außerordentlichen liebenswerten Menschen und bedauern diesen Schritt sehr. Wir wünschen Frau Sonia Zadikyan alles Gute für die Zukunft und freuen uns Gerd Mauser, der die Nachfolge für Frau Sonia Zadikyan antritt, in unserer Fraktion begrüßen zu dürfen.“
Rechtliche Lage
Das Kommunalwahlrecht
im Ländle ist ziemlich eindeutig: Ein Wahlvorschlag kann zwar bis zum Ablauf der Einreichungsfrist durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensleute zurückgenommen oder geändert werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist geht eine Änderung oder Zurücknahme jedoch nur, wenn ein Bewerber gestorben ist oder die Wählbarkeit verloren hat, und nur in der Weise, dass der Wahlvorschlag durch einen an die letzte Stelle tretenden Bewerber ergänzt wird. Die Zustimmung des Bewerbers zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist laut Kommunalwahlgesetz Paragraf 8 unwiderruflich. Im Wortlaut steht hier „Mit dem Wahlvorschlag ist eine unterschriftliche Erklärung jedes Bewerbers einzureichen, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.“ Ob der Burladinger Gemeinderat gleich oder gar noch vor seiner konstituierenden Sitzung einer Entbindung Zadikyans ohne große Diskussion zustimmen und einen anderen AfD-Kandidaten aus der Kernstadt akzeptieren wird, ist längst nicht gesagt. Auch für die Kommunalaufsicht im Balinger Landratsamt dürfte das ein spannender Fall werden. Das Burladinger Rats-Gremium hat in der Vergangenheit schon des Öfteren Kollegen, die gesundheitliche oder zwingende familiäre Gründe angaben, aus ihrem Ehrenamt entlassen. Dass jemand das Amt erst gar nicht antreten will, ist wohl weder der Fehlastadt-Verwaltung noch den gewählten Bürgervertretern bisher untergekommen.