Ortsvorsteher Erwin Staiger hatte sich vor der Sitzung eingehend bei der Stadtverwaltung und auch im Internet über die Gesetzeslage informiert, diese, so seine Aussage, sei nicht eindeutig, da es teilweise an Definitionen fehle.
Einerseits müssen sich der Sportverein als Geschädigter und die Jägerschaft im Rahmen des Pachtvertrages über eine Regulierung einigen, andererseits tritt die Frage auf, ob es sich bei dem Sportgelände um einen bejagbaren oder befriedeten Bereich handelt. Letzteres trifft nicht zu, befriedet ist nur der Ortsbereich. Nach dem neuen Jagdgesetz gibt es den Begriff Sportplatz nicht. Dort gibt es nur den Begriff "Sonderkulturen", wozu Pflanzgärten gehören. Ob der Sportplatz eine solche Sonderkultur ist, bleibe unklar.
Die Stadtverwaltung sieht sich bislang bezüglich einer Schadensregulierung außen vor, notfalls müssten sich Juristen um eine Klärung kümmern. Abhilfe für künftige Schäden dieser Art könnte eine Umzäunung bieten, welche bislang seitens des Naturschutzes untersagt wurde.
Frage nach dem Schutz vor Wildschweinen offen
Der Schaden bleibe wohl am Sportverein als Betreiber hängen, so der Ortsvorsteher. Dem bleibe dann die Möglichkeit, die Stadt um einen Zuschuss zu bitten und beim WLSB zu eruieren, welche Zuschussmöglichkeiten es gibt. Dabei wird seitens des Ortschaftsrates Unterstützung zugesagt, denn Hausen will seinen Sportplatz behalten.
Bei der Nennung der Instandsetzungskosten, die von Fachfirmen ermittelt wurden, stockte allerdings allen der Atem: diese liegen im sechsstelligen Bereich. Bleibt allerdings anzumerken, dass dann ein Top-Platz entsteht wie er vorher nicht vorhanden war und als solcher nicht als Schaden zu regulieren sein wird.
Was man auch tut, immer bleibt die Frage, wie man sich künftig vor den sich rapide vermehrenden Wildschweinen schützt. Der Ortschaftsrat stellte die Beschlussfassung zurück bis der Schnee weg ist und Klarheit darüber besteht, ob ein Zaun möglich ist.
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