Harry Ebert hat eine neue Amtsblattaffäre ausgelöst. Foto: dpa

Ärztehaus: Rathauschef löst neue Amtsblattaffäre aus. Benevit will Gegendarstellung vor Gericht erzwingen. Mit Kommentar

Burladingen - Bürgermeister Harry Ebert hat am Mittwoch die Frist verstreichen lassen, eine geforderte Gegendarstellung der BeneVit zu veröffentlichen. Gegen die Behauptungen des Rathauschefs im Amtsblatt vom 20. Dezember ziehen die Anwälte des Unternehmens sämtliche Register.

BeneVit-Chef und Ärztehausbauer Kaspar Pfister wollte auf Anfrage des Schwarzwälder Bote keine Stellungnahme dazu abgeben. Aber wie aus gut unterrichteten Kreisen zu vernehmen war, geht es nicht nur um die Gegendarstellung, sondern auch um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, neuerliche Anwaltskosten von über 3000 Euro und dazu eine neue Dienstaufsichtsbeschwerde, die die Anwälte der BeneVit bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes gegen Ebert eingereicht haben.

Dort scheint man sich schwer zu tun mit den neuen Vorfällen. Zwei Tage benötigte die Behörde um auf die Anfrage des Schwarzwälder Bote nach einer neuerlichen Beschwerde und möglichen Folgen für den bereits Verwarnten mitzuteilen: "Beim Landratsamt Zollernalbkreis ging eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Bürgermeister Ebert ein. Wir bitten um Verständnis, dass über laufende Verfahren keine weiteren Angaben gemacht werden können."

Fest steht: Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes gab erst Mitte Dezember bekannt, dass das gegen den Bürgermeister 2017 eingeleitete Disziplinarverfahren mit einem Verweis beendet worden sei. Schon damals waren umstrittene Veröffentlichungen des Bürgermeisters im städtischen Amtsblatt der Hintergrund, auch Äußerungen über Mitglieder des Gemeinderats auf Facebook, wo Ebert den Begriff "Landeier" benutzt hatte. Das Landratsamt stellt Verfehlungen in zwei Fällen fest.

Kaum hatte die Kommunalaufsicht diesen Verweis ausgesprochen und das veröffentlicht, setzte Ebert wieder das Amtsblatt ein. Diesmal, um seine Meinung zum Ärztehausbau und den Verzögerungen zu veröffentlichen. Darin warf Ebert der BeneVit unter anderem vor, ihr "Projekt nicht im Griff" zu haben. In der Gemeinderatssitzung wenige Tage zuvor hatte Ebert, obwohl von den Gemeinderäten darauf angesprochen, zum Thema Ärztehaus eisern geschwiegen.

Gegen die Ebertschen Äußerungen im Amtsblatt zogen die BeneVit-Anwälte ein scharfes Schwert, verlangten eine Gegendarstellung an gleicher Stelle, in gleicher Länge und in der darauf folgenden Ausgabe, spätestens jedoch in der vom 17. Januar. Die liegt online schon vor und enthält – nichts dergleichen. Jetzt müsste ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der die Stadt Burladingen zur Veröffentlichung der Gegendarstellung gezwungen wird.

Auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung hat Ebert wohl nicht unterschrieben. Darin sollte er sich unter anderem dazu verpflichten, künftig nicht mehr zu äußern, dass die BeneVit versuche, gegen die Verwaltung Stimmung zu machen, der Bauzeitenplan für die Bauarbeiten an Marktplatz und Bahnhofstraße in Burladingen sei erstellt und von der BeneVit akzeptiert worden, die Bauarbeiten in der Bahnhofstraße hätten nicht beginnen können, weil Gerüst und Gräben für Versorgungsleitungen am Ärztehaus dies unmöglich gemacht hätten und das Unternehmen habe sein eigenes Projekt nicht im Griff.

Zudem macht BeneVit die Anwaltskosten geltend, die als Folge der Amtsblattaffäre III angefallen sind. Die sollen mehr als 3000 Euro betragen. Mehrfach hatten die Gemeinderäte Ebert gebeten, das Amtsblatt neutral abzufassen und nicht zur Darstellung seiner eigenen Meinung zu nutzen. Zudem fällte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 20. Dezember 2018 ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Amtsblätter. Die dürften zwar, so der Bundesgerichtshof, amtliche Mitteilungen enthalten, eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde sei aber originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates.

Es ist davon auszugehen, dass die erneute Amtsblatt-Affäre des Burladinger Stadtchefs auch Thema in der nächsten Gemeinderatssitzung sein wird. Schließlich stellt sich die Frage, ob die Anwaltskosten, und nicht nur die der Gegenseite, aus dem Stadtsäckel zu bezahlen sind.

Kommentar: Unbelehrbar

Von Erika Rapthel-Kieser

Dass Burladingens Bürgermeister Harry Ebert immer wieder das Amtsblatt der Stadt nutzt, um seine persönliche Meinung kundzutun, gegen die lokale Presse Stimmung zu machen und jetzt auch Unternehmen zu diskreditieren, stößt auf Unverständnis. Durch einen Verweis der Kommunalaufsicht ist der Verwaltungschef offensichtlich nicht belehrbar. Durch Urteile aus Karlsruhe auch nicht. Im Gegenteil: Ebert gibt sich beratungsresistent. Vielmehr scheint seine jüngste Verlautbarung vom 20. Dezember eine offensichtliche Demonstration dafür zu sein, dass der Rathauschef nicht gewillt ist, von seinen Positionen auch nur ein Quentchen abzurücken. Die Rathausmacht ist sein und Behörden und Bürgern tanzt der streitlustige Bürgermeister damit auf der Nase rum. Das mag Populisten gefallen. Alle anderen fragen sich: Sind wir wirklich so hilflos?