Unter anderem Marihuana hatte der Burladinger im Reisegepäck. (Symbolfoto) Foto: ©Capjah -stock.adobe.com

Gericht spricht Urteil. Bewährungsstrafe für 21-jährigen Burladinger.

Burladingen/Hechingen - Wegen Einfuhr und Besitz von Haschisch und Marihuana hat das Amtsgericht am Mittwoch einen Burladinger zu fünf Monaten Haft, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Der junge Mann wurde nach einer ausgiebigen Einkaufstour in Amsterdam mit seinen Rauschmitteln im Flixbus erwischt.

Nach der missglückten Einkaufstour vom 8. Januar dieses Jahres, beschlagnahmte die Grenzpolizei Haschisch, Marihuana und Pilze und angesichts der Menge stand der Vorwurf des Handels im Raum. Im April fanden Beamte dann im Gartenhäuschen in Burladingen noch einmal 24, 6 Gramm Marihuana, abgepackt in sieben Tütchen.

Alles für den Eigenbedarf, wie der 21-jährige Burladinger dem Gericht versicherte. Gehandelt habe er nie, allenfalls mal einen Joint in der Runde weitergegeben, wie er erzählte. Haschisch und Marihuana konsumiere er seit seinem 17. Lebensjahr, erzählte er der Amtsrichterin, zweimal, im Jahr 2015 und 2016, wurde er mit kleinen Mengen erwischt, bekam beim ersten Mal eine Verwarnung und soziale Arbeitsstunden aufs Auge gedrückt, bezahlte beim zweiten Mal seinen Strafbefehl. Die Einträge im Bundeszentralregister blieben.

Lieber Joint statt Feierabendbier

Seinen Konsum habe er auf ein halbes Gramm pro Tag beschränkt. Einen Joint zu rauchen, dass sei ihm eben lieber als das Feierabendbier, erzählte er im Gerichtssaal.

Dort war der 21-Jährige ohne Anwalt erschienen und räumte die Vorwürfe auch allesamt ein. Und: Er habe, nachdem die Polizei das Gartenhaus durchsucht und fündig geworden war, aufgehört Drogen zu konsumieren, versicherte er. "Ich möchte nicht mehr gegen das Gesetz verstoßen", beteuerte er im Gerichtssaal. Außerdem sei ihm im Bekanntenkreis aufgefallen, dass langjährige Konsumenten Gedächtnisprobleme und Konzentrationsschwächen hätten.

Einige Effekte habe er in den ersten Wochen der Abstinenz auch bei sich festgestellt. Obwohl immer behauptet würde, dass diese Drogen keine körperliche Abhängigkeit zur Folge hätten. Der junge Mann litt an Schlafstörungen und Schweißausbrüchen – es ging ihm tagelang schlecht. Das habe ihn in seinem Entschluss aufzuhören bestärkt. Die Jugendgerichtshilfe schilderte den jungen Mann als "eigentlich verantwortungsbewusst".

Ein Anklagepunkt wird fallen gelassen

Gericht und Staatsanwältin ließen schließlich den Vorwurf des Drogenhandels fallen und stellten diesen Teil des Verfahrens gegen den jungen Burladinger ein. Was den Drogenbesitz angeht, stellte die Richterin aber klar: Selbst wenn irgendwann, so wie jetzt in Kanada, derlei Rauschmittel legalisiert werden sollten, gelte das nur für Erwachsene. Für Jugendliche würde der Konsum immer verboten bleiben, weil diese Rauschmittel Entwicklungsprozesse im Gehirn junger Menschen empfindlich stören und auf lange Sicht Folgen haben könnten.

"Der Angeklagte muss mal richtig beeindruckt werden", kommentierte die Staatsanwältin die neuerlichen Straftaten und beantragte für die Einfuhr der Betäubungsmittel vier Monate und für den Besitz der im Gartenhäuschen versteckten Menge zwei Monate Haft, die auf Bewährung ausgesetzt werden könnten.

Diesem Antrag folgte die Richterin und fasste die Strafe zu fünf Monaten auf Bewährung ausgesetzt, zu einer zweijährigen Bewährungszeit zusammen. Außerdem muss der junge Mann nachweisen, dass er mindestens fünf Termine bei der Suchtberatung wahrgenommen hat und er trägt die Kosten des Verfahrens. Der Burladinger Azubi nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

"Ich wünsche Ihnen alles Gute bei ihrer weiteren Abstinenz", gab die Richterin dem Verurteilten mit auf den Weg. Der verabschiedete sich von ihr und der Staatsanwältin mit Handschlag. "Ich möchte dieses Thema in meinem Leben heute abschließen."