Die Burgruine in Melchingen regt bis heute die Fantasie der Menschen an. Geschossen werden darf dort aber dort trotzdem nicht mehr. Foto: Rapthel-Kieser

Kurzer Prozess: 23-Jähriger setzt aus Unbedachtheit Karriere aufs Spiel. Richter ermahnt ihn. 

Burladingen-Melchingen/Hechingen - Im Mittelalter waren es die Herren von Melchingen, die dort - wohl kaum weniger imponiergehaberisch - ihre Waffen kreuzten. Ende März diesen Jahres ein paar unbedachte junge Leute.

Einer von ihnen stand jetzt vor dem Hechinger Amtsgericht, weil man ihn nach dem Intermezzo auf der berühmten Burgruine erwischt hatte. "Unerlaubtes Führen von Waffen", so lautet der Vorwurf.

Angeklagter will 600 Euro Bußgeld nicht zahlen

Von Imponiergehabe konnte da keine Rede mehr sein. Der 23-jährige Burladinger Student wirkte vielmehr deutlich geknickt, kleinlaut und gegenüber dem Richter und der Staatsanwältin ausgesprochen höflich. Vor Gericht war er, der ehemalige Waffenbesitzer, auch nur deshalb gelandet, weil er aus Angst vor einem Eintrag in das Bundeszentralregister die 600 Euro Bußgeld, die die Staatsanwaltschaft ihm aufgebrummt hatte, nicht zahlen wollte. Auch nicht einen Anwalt, der ihn vielleicht begleitet hätte.

Er wolle sein Studium in Sigmaringen beenden, dann einen Masterstudiengang anstreben und eigentlich später in der Entwicklung künstlicher Gelenke mitarbeiten, um Menschen zu helfen. "Ich würde nie jemandem etwas tun oder Gewalt anwenden", versicherte er. Und, sich die Hände reibend: "Ich bin ganz nervös".

Die Waffen, ein Softballgewehr mit Zielfernrohr und zwei Gaspistolen - die Staatsanwältin hatte sie in der Anklageverlesung milllimeter- und kalibergenau beschrieben - habe er geschenkt bekommen und eigentlich nie benutzt, erklärte er dem Richter.

Eindringlich ermahnt

Zum Treffen mit den anderen Vier auf der Burgruine hatte er sie nur mitgebracht, weil ein junges Mädchen aus der Gruppe ihn gebeten habe. Er wollte einfach vor allen nicht derjenige sein, der "Nein" sagt. Er habe später nur die Gaspistole abgefeuert.

Auf den Richter und die Staatsanwältin wirkte der Mann glaubhaft, und deshalb machten sie kurzen Prozess. Sie beließen es bei eindringlichen Ermahnungen und dem guten Rat an den Angeklagten, den Einspruch gegen das Bußgeld zurückzuziehen. Da Einträge im Bundeszentralregister nur bei einer Verurteilung in Höhe von 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen würden, habe er für seine Karriere und bei künftigen Bewerbungen nichts zu befürchten.