Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille wird eine MPU angeordnet.Symbolfoto: ©thodonalstock_adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Gerichtsverhandlung: 1,57 Promille und der verschuldete Fahrer schlittert vielleicht am "Idiotentest" vorbei

Weil sein Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, bekämpfte ein 40-jähriger Burladinger Familienvater den Frust spontan mit Bierchen und Schnäpschen. Als die Polizei ihn am 22. Oktober 2019 auf der Hauptstraße stoppte, stellte das Labor aber nicht nur die 1,57 Promille Alkohol im Blut fest.

Burladingen/Hechingen. In der Gerichtsverhandlung war am Mittwoch vor dem Hechinger Amtsgericht auch das Tütchen Marihuana ein Thema, das der ansonsten geständige und reumütige Angeklagte am Abend vorher auf einer Geburtstagsparty mitgeraucht hatte, wie er dem Richter erzählte. Weil im Blut aber nur noch der niedrigste Nanowert der Droge festgestellt wurde, der Säurewert hingegen einen Hinweis darauf gab, dass der Angeklagte kein regelmäßiger Konsument von Cannabis sein kann, schloss sich der Richter der Meinung des Verteidigers an – was das THC (Tetrahydrocannabinol) im Blut anging.

Für fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung verurteilte er den gelernten Kaufmann zwar zu weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, aber dann doch zu einer etwas höheren Geldstrafe als vom Verteidiger angeregt. Insgesamt 1050 Euro muss der 40-jährige bezahlen, darf sie aber in Raten abstottern. Der Führerschein ist mindestens für vier weitere Monate weg. Der Richter betonte, dass der Burladinger Fahrer mit den festgestellten 1,57 Promille knapp an der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung und damit einer deutlich höheren Strafe "vorbeigeschrammt" sei.

Ab einem Promillewert von 1,6 würden auch die Landratsämter "deutlich ungemütlicher", wie der Vorsitzende es formulierte und die Behörden ordnen dann gewöhnlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Im Volksmund wird die auch gerne als "Idiotentest" bezeichnet.

Und der könnte dem Angeklagten trotzdem noch bevorstehen, falls das Landratsamt seine noch nicht aus dem Bundeszentralregister gelöschte Vorstrafen in die Waagschale wirft. Die zusammen mit den bereits gelöschten Verfahren erzählen wohl doch eine Geschichte des immer wieder auftretenden Kontrollverlustes bei dem zweifachen Vater und Ehemann.

Vorstellungsgespräche gestalten sich bei ihm ohne Führerschein aktuell schwierig

V on vorsätzlicher Körperverletzung war da die Rede, Fahren mit einer ungültigen, ausländischen Fahrerlaubnis, weil der eigene Führerschein weg war, ein Bußgeld weil er an einer 120er-Stelle mit 154 Stundenkilometern geblitzt wurde, 34 Stundenkilometern zu schnell und dann die drückenden horrenden Schulden wegen seiner Spielsucht.

Diese Sucht habe er zwar überwunden und wegen seines Alkoholkonsums besuche er eine Therapiegruppe, berichtete er dem Richter, aber die über 70 000 Euro des "Konsumentenkredites" wie es die Bank nennt, drücken hart und belasten den Etat der jungen Familie.

Da er im Moment keinen Führerschein habe, gestalten sich auch Vorstellungsgespräche schwierig. Die Mobilität sei immer wieder ein Thema. Zur Arbeit fährt er mit dem Zug nach Balingen. Diese Verbindung sei aber oft unzuverlässig und unpünktlich, wie er betonte. In sechs Wochen läuft sein Arbeitsvertrag aus und dann ist er arbeitslos – muss die Geldstrafe also vom deutlich geringeren Arbeitslosengeld abdrücken. Die drei Bier und drei Schnäpse, die er sich da an jenem Oktobertag genehmigte um den Frust mal schnell herunter zu spülen – wenn sie ihm je ein Gefühl der Erleichterung verschafften – dann wohl nur ganz, ganz kurzfristig.