Schuppengebiet: Landwirt scheitert mit seinem Nachtragsbaugesuch für überdachte Halle im Mettwinkel

Seinen illegalen Bau im Schuppengebiet Mettwinkel wird ein Ringinger Landwirt wohl abreißen müssen. Landratsamt und Ortschaftsrat lehnten ein Nachtragsbaugesuch ab.

Burladingen-Ringingen. Die überdachte Fahrzeughalle hätte lediglich genehmigt werden können, wenn der Bebauungsplan für das Schuppengebiet geändert worden wäre. Die Kosten dazu hätte der Landwirt aber selber tragen müssen. Über eine Bebauungsplanänderung diskutierte der neue, wenige Minuten zuvor vereidigte Ringinger Ortschaftsrat deshalb wohl gar nicht. Ohnehin hätte einer Bebauungsplanänderung vor allem der Burladinger Gemeinderat zustimmen müssen.

Der Ringinger Ortschaftsrat befolgte also den Vorschlag des Landratsamtes. Das hatte die große Halle für nicht genehmigungsfähig gehalten, da der Bebauungsplan nicht eingehalten worden sei.

Befasst hatte sich der alte Ringinger Ortschaftsrat zum ersten Mal Anfang April mit dem Gebäude und dem Antrag des Landwirts. Der Grundstücksinhaber hatte schon geraume Zeit zuvor eine weitere Halle zwischen den ursprünglichen, genehmigten erstellt und sie überdachen lassen. Dann gab es eine Beschwerde.

Schon damals hatte sich der Ortsvorsteher Markus Weiß dagegen ausgesprochen, illegalen Bauten nachträglich den Segen zu erteilen. "Da kann sich jeder Bürger, der sich an die Bauvorschriften hält, benachteiligt fühlen."

Dem Nachtragsbaugesuch wollten die Räte im April auch deswegen nicht stattgeben, weil sie sich über die rechtlichen Folgen nicht im Klaren waren. Wie sieht es mit der Dachentwässerung des ausgedehnten Gebäudes aus? Welche Folgen könnte es haben, dass Grundstücksgrenzen nicht eingehalten wurden oder das Pflanzgebiete überbaut worden waren?

Damals schon sahen sich die Ringinger Ortschaftsräte nicht in der Lage, zu beurteilen, welche Konsequenzen die Verstöße gegen den gültigen Bebauungsplan haben würden.

Und sie wollten vermeiden dass das Landratsamt diesen Beschluss dann wieder kippt, wenn sie dem Nachtragsbaugesuch zustimmen. Deshalb fällten sie keine Entscheidung und verwiesen den außergewöhnlichen Fall wieder zurück an das Landratsamt.

Nach eindeutigem Statement der Behörde fiel der Beschluss im Ortschaftsrat einstimmig aus. Das Nachtragsbaugesuch wurde abgelehnt.