Im Rathaus Killer hängt der Haussegen schief. Das Landratsamt hob den Beschluss der Räte auf. Zweimal haben sie es versäumt, bei Stimmenkönig Gerd Schäfer Hinderungsgründe für das Amt des Ortschaftsrates festzustellen. Foto: Rapthel-Kieser Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Landratsamt hebt Beschluss des Ortschaftsrates auf / Geht Gerd Schäfer vor Gericht?

Während alle anderen Teilorte Burladingens jetzt einen Ortsvorsteher haben und die im Mai gewählten Räte schon vereidigt wurden, läuft in Killer nach wie vor ein Wahl-Krimi. Jetzt muss das Gremium am Mittwoch, 18. September, noch einmal tagen.

Burladingen-Killer. Es geht um den 55-jährigen Gerd Schäfer, der Ortschaftsrat und Ortsvorsteher werden will und als Anführer der "Liste für Killer" auch 428 Stimmen holte. Mehr als jeder andere. Im Dorf und auch am Ratstisch will eine Mehrheit ihn als Ortsvorsteher sehen. Aber: Schäfer ist als Amtsbote, Brandschutzbeauftragter und Verantwortlicher für die Schließanlagen bei der Stadt Burladingen angestellt. Laut Stadt und Landratsamt ist die Gesetzeslage klar, denn nach Paragraf 29 der Gemeindeordnung ist das ein Hinderungsgrund. Schäfer dürfte nach Meinung der beiden Behörden kein Ortschaftsrat sein, da seine Arbeit bei der Stadt nicht überwiegend körperlich ist.

Denn das wäre die Ausnahme zur Paragrafenregelung. So ist zum Beispiel Mitarbeitern vom Bauhof, ein kommunalpolitisches Ehrenamt durchaus gestattet, in Hörschwag und Starzeln sind Bauhof-Mitarbeiter im Ortschaftsrat.

Formal muss der Ortschaftsrat nach einer Kommunalwahl Hinderungsgründe feststellen – und tat das in Killer zweimal nicht. Und das, obwohl die Räte dabei eigentlich keinen Ermessensspielraum haben. Das Landratsamt hat den jüngsten Beschluss vom August jetzt aufgehoben und in einem Schreiben, das Noch-Ortsvorsteher Josef Pfister allen Räten zukommen ließ, dazu Stellung genommen.

Schäfer könnte Rathauschef ohne Stimmrecht werden

Auf fünf Seiten begründet die Kommunalaufsicht der Behörde da ausführlich, warum Schäfer nicht Mitglied des Ortschaftsrates werden kann und zeigt gleich auch Konsequenzen auf, sollten sich die Räte in Killer weiter weigern, die Hinderungsgründe festzustellen.

Sollten die Räte in Killer am Mittwoch wieder die Hinderungsgründe nicht anerkennen, wird das Landratsamt mit einer sogenannten "Ersatzvornahme", wie sie in Paragraf 123 der Landesordnung beschrieben ist, tätig werden. Das heißt, die Behörde wird statt des Ortschaftsrates die Hinderungsgründe feststellen und den Nachrücker Mario Gaggiano, ebenfalls von der "Liste für Killer" an den Ratstisch berufen. So lange die Räte von Killer bei ihrer Entscheidung bleiben, können die alten Räte nicht verabschiedet und die neuen nicht vereidigt werden.

Möglich auch, dass die Räte in Killer einlenken und die Hinderungsgründe bei Schäfer formal feststellen. Es bliebe ihnen dann trotzdem noch die Möglichkeit, Gerd Schäfer wenigstens zum Ortsvorsteher zu wählen. Denn dieses Amt kann jeder aus der Bürgerschaft übernehmen.

Schäfer wäre dann zwar Rathauschef, könnte die Sitzungen leiten, hätte aber kein Stimmrecht. So wie Hans Locher in Stetten, der nicht kandidiert hatte, das Amt des Ortsvorstehers aber erst einmal weiter übernimmt, weil sich noch kein Kandidat bereit fand.

Gerd Schäfer selber hat schon angekündigt, juristisch dagegen vorgehen zu wollen, dass er kein Ortschaftsrat werden darf. Und Noch-Ortsvorsteher Josef Pfister lässt sich mit seiner Tagesordnung die Möglichkeit offen, dass der Ortschaftsrat einlenkt.

Es stehen sowohl die Feststellung von Hinderungsgründen bei Gerd Schäfer als auch die von Mario Gaggiano, gegen den wohl keine vorliegen, auf der Tagesordnung, ebenso die Verpflichtung der neuen Ortschaftsräte.

Pfisters kleinstes Problem: "Ich weiß nicht, ob ich für die ausscheidenden Räte schon mal Blumen kaufen soll. Vier Wochen halten die jedenfalls nicht."