Das Amtsgericht Hechingen verurteilte einen 35-jährigen Gauselfinger zu einer Haftverlängerung, nachdem der seine Ex-Freundin beleidigt und bedroht hatte. Foto: Zucchi

35-Jähriger erhält Haftverlängerung von einem Monat. Angeklagter soll Auto demoliert haben.

Burladingen - Ein Beziehungsdrama und ein anschließender Streit unter Betrunkenen in der Kneipe Albgrotte wurden vor dem Amtsgericht Hechingen verhandelt. Nur: Am Ende konnte sich keiner mehr erinnern, was genau passiert ist.

Ein dickes Vorstrafenregister mit Körperverletzungen, Beleidigungen und dem Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen kann ein 35-Jähriger aus Gauselfingen vorweisen, der sich nun wieder vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten musste. Er hatte bereits mehrmals Schlagzeilen gemacht, zuletzt wegen einer Körperverletzung in der Kornbühlhalle bei einer Fasnetsveranstaltung im vergangenen Jahr, für die er auch zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Auch seine rechte Gesinnung, die er ganz offen in Form von Tätowierungen zeigt, spielte dabei bereits eine Rolle.

Vor einigen Tagen war er erneut wegen Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung mit Drohung angeklagt. Die Tat ereignete sich am Vatertag, 29. Mai, des vergangenen Jahres in der "Albgrotte" in Gauselfingen.

Einige Wochen vor der Tat hatten der Angeklagte und seine Freundin sich getrennt. Vor Gericht konnten sie sich jedoch nicht einigen, wer nun die Beziehung beendet hatte. Als die 23-Jährige aus Albstadt in der Kneipe erschien und mit einem Kumpel des Angeklagten, ein 26-Jähriger aus Burladingen, anbandelte, kam es zu einem Streit zwischen den beiden Männern.

Angeklagter soll Auto demoliert haben

Die 23-Jährige, die die Anzeige erstattet hatte, erklärte, dass der Angeklagte sie beleidigt hatte. Danach hätte der Angeklagte sie mit der Faust zwei Mal ins Gesicht geschlagen. Daraufhin griff der Burladinger ein, wobei es zu einem Gerangel kam. Anschließend sei die Albstädterin mit dem Burladinger zu ihm nach Hause gefahren. Dort sei dann später am Abend der Angeklagte mit einer Skimütze bekleidet und einem Baseballschläger erschienen und habe ihr Auto demoliert, was einen Schaden von etwa 1000 Euro verursacht hat.

Als sie aus Verzweiflung, wie sie vor Gericht sagte, bei den Eltern des Angeklagten vorbei ging und sich über dessen Verhalten beschwerte, schrieb ihr der 35-Jährige noch in der selben Nacht, über WhatsApp. Er erklärte, dass er sie und ihren 26-jährigen Freund töten werde, falls sie sich wieder in seinem Burladinger Freundeskreis blicken ließen. Am nächsten Tag nahm er diese Drohung wieder zurück.

Die Schilderung des Angeklagten fiel dagegen ganz anders aus. Er gab zu, die Drohung geschrieben zu haben, allerdings "im Suff". Auch dass es zum Streit mit dem 26-Jährigen kam. Beleidigt und geschlagen habe er seine Ex-Freundin allerdings nicht und auch nicht das Auto beschädigt. Die befragten Zeugen, die in der Vatertagsnacht in der Kneipe waren, wissen von all dem nichts.

Zwar haben sie einen Streit gehört, was genau vorgefallen sei haben sie entweder nicht mitbekommen oder sie seien zu betrunken gewesen und könnten sich demnach an nichts erinnern. Auch der 26-jährige Burladinger leide unter einem alkoholbedingten Filmriss. Alles was er bei der Polizei vor einem Jahr angeben konnte, scheint nun vergessen. Vertragen hätten der Angeklagte und er sich nach dem Streit ja dann auch wieder. Auch was mit dem Auto passiert sei, wisse er nicht. Und auch nicht, dass die Klägerin in der Nacht bei ihm war oder dass deren Auto bis zum Morgen vor seiner Tür geparkt war.

Aufgrund der reichlich dünnen Zeugenaussagen fiel es dem Gericht schwer ein Urteil zu fällen. Da eine Zeugin bestätigen konnte, dass der Angeklagte die Geschädigte beleidigt hatte, und aufgrund der vorliegenden WhatsApp Nachrichten wurde seine Haftstrafe um einen Monat verlängert. Bei der Körperverletzung ging Richter Chama davon aus, dass die 23-Jährige auch wegen des Gerangels der beiden Männer einen Schlag abbekommen haben könnte. Deshalb wurde der Angeklagte dafür sowie für die Beschädigung des Autos freigesprochen. Ihm sei nicht nachzuweisen, dass er in der Nacht noch von Gauselfingen nach Burladingen gekommen sei.